Bedingungen des Strahlenpasses
Wie können Familie und Nachbarn weitgehend vor elektromagnetischen Feldern geschützt werden?
Der Besitzer eines Strahlenpasses geht eine freiwillige Selbstverpflichtung ein, indem
- er darauf achtet, starke oder dauerhafte Elektrosmog-Quellen zu vermeiden oder sie nur in Ausnahmefällen zu nutzen.
- eine gesundheitsverträglichere Technik installiert worden ist.
Der Strahlenpass kann in DIN A3 oder A4 öffentlich sichtbar an der Wohnungstür, im Hausflur oder am Haus angebracht werden.
Mögliche gesellschaftliche Auswirkungen
Auf dem Strahlenpass wird deutlich:
- Mit der Nutzung der abgebildeten technischen Geräte können gesundheitliche Risiken verbunden sein.
- Der Strahlenpass bescheinigt dem Besitzer, dass dieser sich mit der schwierigen Materie elektromagnetischer Strahlung kritisch auseinandergesetzt hat und in Folge sich entschlossen hat, verantwortungsvoll mit dieser Technik umzugehen.
- Die Praktizierung von Vorsorge, wie es der Europarat vom Mai 2011, die Russische Strahlenschutzkommission (RNCNIRP) vom März 2011 und das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfehlen.
- Der Strahlenpass erleichtert das Gespräch mit den Nachbarn über Elektrosmog und das rücksichtsvolle Zusammenleben in der Gemeinschaft.
- Natürlich wird ausgehend vom Strahlenpass auch eine Vorbildswirkung erhofft, wodurch andere Menschen gleichfalls zum Nachdenken und Handeln angeregt werden können.
Der Herausgeber
Der Arbeitskreis zum Schutz vor Elektrosmog beim BUND Bremen (AK E-Smog) gibt den Strahlenpass aus.
1.) Mit Hilfe der Strahlenpass-Postkarte (Muster), die an öffentlichen Stellen ausliegt, kann schriftlich, per E-Mail oder telefonisch (0421/ 1787763) Kontakt mit einem Mitglied des AK ESmog aufgenommen werden. Dieser verabredet einen Termin zu einem Gespräch.
2.) An Hand eines Fragebogens wird die mögliche E-Smog-Belastung auf genommen und Wege zu ihrer Reduzierung angesprochen.
3a.) Auf Wunsch kann durch Mitglieder des AK E-Smog in der Wohnung des „Strahlenvermeiders“ der Schlaf- und Arbeitsplatz auf DECT , WLAN und einige niederfrequente Belastungen hin abgeklärt werden. (Gegen eine Spende)
3b.) Zur genauen Bestimmung der Verhältnisse kann auch ein Baubiologe oder Messtechniker, der über eine fundierte Ausbildung zu elektromagnetischen Feldern und ihrer gesundheitlichen Auswirkungen verfügt, bestellt werden. (Gegen Berechnung)
4.) Ergeben sich in der Wohnung oder im Haus Veränderungen durch neue EMF-Quellen steht der AK E-Smog gerne für eine Beratung zur Verfügung.
Sind die nötigen Voraussetzungen gegeben, kann ein Strahlenpass gegen eine Kostenbeteiligung (Richtsatz 10 €) oder Spende an den AK E-Smog, BUND-Bremen, ausgestellt werden.




