Bäume in Bremen
In Bremen gibt es nur kleinräumig Wälder, aber Parks und Grünanlagen mit teils sehr altem Baumbestand. Bremen gilt als eine grüne Stadt, auch wenn die Stadtteile sehr unterschiedlich durchgrünt sind. Vor allem im Bremer Osten und in Teilen von Bremen-Nord ist das Stadtbild von vielen alten Bäumen geprägt, häufig Eichen, Eschen und Linden.
Um alte Bäume im Land Bremen zu erhalten, hat der Bremer Senat eine Baumschutzverordnung erlassen. Danach sind Laubbäume (außer Pappel und Birke) ab einem Stammumfang von 120 cm geschützt, soweit sie nicht näher als 4 m an Wohngebäuden stehen, Nadelbäume ab 300 cm sowie Obstbäume, Eibe und Rot- und Weißdorn ab 80 cm. (Details s. Bremische Baumschutzverordnung). Außerdem gelten zusammenhängende Baumbestände nach Bremischem Waldgesetz ab 1 Hektar Größe als Wald und müssen dauerhaft als Wald erhalten bleiben. Im Sommerhalbjahr, also in der Zeit vom 1. März bis 30. September, dürfen Bäume gemäß § 30 (Abs. 1, Nr. 7) des Bremischem Naturschutzgesetzes nicht ohne Genehmigung gefällt werden.
Umfassender Baumschutz braucht allerdings mehr als eine Baumschutzverordnung. Bei Bauvorhaben werden Bäume oft beschädigt oder beseitigt. Deshalb sollten Bebauungspläne und Baugenehmigungen Festsetzungen zum Erhalt alter Bäume enthalten. Bei Bauvorhaben sind umfangreiche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die nicht nur den Stamm, sondern auch Wurzelwerk und Krone einschließen. Der BUND hat hierzu Handlungsvorschläge in der Expertise "Baumschutz in Baugebieten verbessern" erarbeitet. Auch in Parks und Grünanlagen müssen alte Bäume durch Schutzzonen, Wegeführung und Objektschutz noch stärker geschützt und erhalten werden. Vorbildlich sind hierbei die Maßnahmen in Ikens Park in Oberneuland. Baumschutz heißt auch auf die richtige Baumpflege zu achten: kein Streusalz an die Bäume, möglichst Laubstreu auf dem Boden belassen, beim Neupflanzen heimische Arten verwenden.