Was ist die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL)?
Was es für den EU-Umwelt- und Naturschutz auf dem Land schon lange gibt, wurde nun auch für den Schutz der Meere verabschiedet. Ähnlich wie die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und das NATURA 2000-Programm wurde mit der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie die EU-weit gültige Säule zum Schutz der Meere erlassen. Am 17.06.2008 im Straßburger EU-Parlament verabschiedet und am 15.07.2008 in Kraft getreten, muss der Deutsche Bundestag diese Vorgaben in nationales Umweltrecht umsetzen.
Den Flyer "Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie - möglicher Beitrag der Weserregion" gibt es hier zum Download.
Was sind die Ziele der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie?
Mit einem ökosystemaren Ansatz soll bis 2020 der gute ökologische Zustand des Meeres erreicht sein. Für die Beurteilung eines guten ökologischen Zustandes müssen die im Anhang I der MSRL aufgeführten Deskriptoren regional erarbeitet und angepasst werden. Mit Hilfe dieser Deskriptoren werden Ziele formuliert für folgende Schwerpunkte:
- D1 Die biologische Vielfalt
- D2 Nicht einheimische Arten
- D3 Fischerei
- D4 Stabilität der Nahrungsnetze
- D5 Eutrophierung der Meere
- D6 Integrität des Meeresgrundes
- D7 Hydrografische Bedingungen
- D8 Schadstoffe im Meer
- D9 Schadstoffe in Meeresfrüchten für den menschlichen Verzehr
- D10 Müll im Meer
- D11 Lärm- und Energieeinleitungen
Die MSRL legt folgenden inhaltlichen Zeitplan vor:
- 15.07.2010: Umsetzung der MSRL in nationales Umweltrecht der Mitgliedsstaaten
- 15.07.2012: Erfassung des aktuellen Zustandes (Anfangsbewertung) der Meere,
Entwicklung von Indikatoren zur qualitativen Beschreibung des
ökologisch guten Zustandes der Meere (in Anlehnung an die
Deskriptoren) sowie Festlegung von Umweltzielen - 2013: Veröffentlichung einschlägiger Informationen zu den
Meeresgebieten der Mitgliedsstaaten - 15.07.2014: Erstellung eines Durchführungs- und Überwachungs-
programms zur kontinuierlichen Zustandsbewertung und
Aktualisierung der Umweltziele - 2014: Die EU-Kommission legt Bericht über die Einrichtung geschützter
Meeresgebiete vor - 2015: Entwicklung von abgestimmten Maßnahmenprogrammen zur
Erreichung des guten Meereszustandes - 2016: Praktische Umsetzung der Maßnahmenprogramme
- 2019: Die EU-Kommission legt Bericht über die Umsetzung der MSRL vor
- 2020: Der gute ökologische Zustand des Meeres ist erreicht!
AKTUELL - Öffentlichkeitsbeteiligung bis April 2012
Als erstes der EU-Mitgliedsländer hat Deutschland im Rahmen der Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Berichtsentwürfe vorgelegt. Dabei handelt es sich um eine „Anfangsbewertung“ des ökologischen Zustands der Nord- und Ostsee, die „Beschreibung eines guten Umweltzustands“ den es jeweils zu erreichen gilt und die dafür notwendigen „Umweltziele“. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die Öffentlichkeit bei der Umsetzung der Richtlinie zu beteiligen. Deshalb können die Berichtsentwürfe auf der Internetseite www.meeresschutz.info eingesehen werden. Allen Interessierten wird dort die Möglichkeit gegeben, Stellung zu den Berichten nehmen.
Zusammen mit anderen Verbänden analysiert der BUND die Berichtsentwürfe kritisch und erarbeitet eine gemeinsame Position und Stellungnahme.
Was plant der BUND bezüglich der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie?
Was hat denn das Land Bremen mit dem Meer zu tun?
Das Land Bremen mit den Städten Bremen und Bremerhaven liegt an der Wesermündung und nimmt mit den dort ansässigen Einrichtungen und Unternehmen erheblichen Einfluss auf die Weser und somit die Nordsee. Diese Verantwortung gilt es zu übernehmen und gemeinsam Maßnahmen zu entwickeln, um regional an der Umsetzung der MSRL mitzuwirken.
Hierzu lud der BUND im Herbst 2010 zu einer Fachtagung nach Bremen ein.