BUND Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland


Rechtslage

Verweise auf rechtliche Möglichkeiten

Rechtlicher Überblick:

Wie kann man als Bürger initiativ werden

Petitionen

Urteil des BayVGH

Anwälte:

(weitere Angaben zu Anwälten über den Arbeitskreis Elektrosmog erfragen)

Senderstandorte und nicht unabhängige Webseiten

Diese Aufstellungen sind nicht vollständig (außerdem umfassen sie nur den Bereich der externen öffentlichen Sender, keine Versuchsläufe, keine „militärische“ oder Radar-Funktechnik, keine privat betriebene Funktechnik wie z.B. DECT/WLAN oder Funker)

Quelle: http://www.bund-bremen.net/themen_und_projekte/umwelt_energie/elektrosmog/rechtslage/