BUND Landesverband Bremen

Justizsenator will Umweltklagerecht einschränken

19. November 2018 | Artenschutz, BUND, Flüsse & Gewässer, Lebensräume, Meere, Naturschutz, Schutzgebiete, Umweltschutz, Weser und Nordsee

Unabgestimmt mit dem rotgrünen Bremer Senat hat Hafen- und Justizsenator Günthner (SPD) einen Beschluss der Justizministerkonferenz herbeigeführt, der es Umweltverbänden zukünftig untersagen soll, den wirtschaftlichen Bedarf eines Großvorhabens hinterfragen zu dürfen. Blaupause dafür ist das Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB), dass vor Gericht bislang in erster Linie am fehlenden Bedarf gescheitert ist. Statt besser zu planen, will der Senator offenbar lieber die Beteiligungs- und Klagerechte der Umweltverände beschneiden. Getreu dem Motto "Das Imperium schlägt zurück"!

Baustelle Offshore-Terminal-Bremerhaven Der Bremer Senat hat Hafen- und Justizsenator Günthner will die umweltrechtliche Mitbestimmung von Verbänden einschränken. Großprojekte ohne Bedarfsgrundlage, wie der OTB, sollen nicht mehr beklagt werden können.  (Foto: Georg Wietschorke)

Auf der deutschen Justizministerkonferenz hat der Bremer Justiz- und Hafensenator Martin Günthner (SPD) einen Antrag gestellt, die umweltrechtlichen Klagebefugnisse von Umweltverbänden einzuschränken. Konkret geht es darum, dass Umweltverbände den wirtschaftlichen Bedarf an einem Vorhaben, dass erhebliche Umweltauswirkungen hat und mit Naturzerstörungen verbunden ist, vor Gericht nicht mehr überprüfen lassen dürfen. Zudem soll ein Umweltverband ausschließlich das in seiner Klage thematisieren dürfen, was er zuvor im Genehmigungsverfahren bereits kritisiert hat. Demgegenüber darf der Vorhabenbetreiber noch während des Gerichtsverfahrens jedwede Änderung vornehmen und somit jederzeit auf Prozessentwicklungen reagieren. Der BUND sieht in diesem Vorstoß ein einseitiges Parteiergreifen für Wirtschaftsinteressen und ein klares Spiegelbild des OTB-Verfahrens. Der bisherige Erfolg des BUND gegen die Hafenbauplanungen in der ökologisch wertvollen Wesermündung für das Offshoreterminal Bremerhaven fußt in erster Linie darauf, dass der wirtschaftliche Bedarf für dieses Hafenprojekt nicht erkennbar ist.

Der Bremer Hafen- und Justizsenator zieht aus dem fehlenden Bedarf für sein Prestigeprojekt nicht etwa die Konsequenz, seine Projekte besser zu begründen und ggf. auch einmal Investitionsentscheidungen zu revidieren, sondern die umweltrechtliche Überprüfung einzuschränken. Und zwar, ohne sein Vorgehen im rot-grünen Bremer Senat abgestimmt zu haben. Die Mitwirkungsrechte der Umweltverbände beruhen allerdings auf EU-Recht und wurden vom Europäischen Gerichtshof bereits mehrfach bestätigt. Das hält die Justizminister nun aber nicht davon ab, die Mitwirkungsrechte der Öffentlichkeit an behördlichen Genehmigungsverfahren beschneiden zu wollen. Wir fordern die Bundesregierung auf, die umweltrechtliche Beteiligung als das zu begreifen, was sie ist: ein wichtiges gesellschaftliches Regulativ bei umweltrelevanten Großvorhaben. Nur ein sehr kleiner Teil behördlicher Genehmigungen wird in Deutschland von Umweltverbänden beklagt. Diese Klagen sind allerdings im Vergleich zu anderen verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzungen überdurchschnittlich erfolgreich. Diese Tatsache ist ein klarer Hinweis darauf, dass das behördliche Handeln mit erheblichen Fehlern zum Nachteil von Natur und Umwelt behaftet ist und unbedingt einer umfassenden Überprüfungsmöglichkeit durch Umweltverbände bedarf.

Wir erwarten vom Bremer Senat, dass er seinen Justizsenator in die Schranken weist und sich eindeutig für die Beibehaltung der umweltrechtlichen Klagebefugnisse ausspricht.

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