BUND Landesverband Bremen

Aufgesetztes Parken ist und bleibt ein Verkehrsverstoß

24. Februar 2022 | Mobilität

 (Beatrix Wupperman)

Der BUND Bremen begrüßt grundsätzlich das Urteil, dass Politik und Verwaltung gegen das Parken auf Fußwegen vorgehen müssen

Seit Jahrzehnten wird in Bremen an allen Wochentagen und zu allen Tageszeiten das aufgesetzte Parken stillschweigend geduldet. In vielen schmalen Wohnstraßen werden die immer breiter werdenden PKW häufig so knapp an der Grundstücksgrenze abgestellt, dass Kinderwagen über den Gartenzaun gehoben werden müssen. In Einbahnstraßen sind in der Regel die Fußwege sogar beidseitig mit Autos belegt.

Im Urteil wird deshalb auch unstrittig festgestellt, dass es sich hier um klare und wiederholte Verstöße gegen die geltende Straßenverkehrsordnung (STVO)handelt.

Polizei und Ordnungsamt entscheiden sich jedoch seit Jahrzehnten mit Bezug auf das Opportunitätsprinzips dagegen, diese Ordnungswidrigkeiten zu ahnden. Somit ist die heutige Situation der teils unpassierbaren Fußwege auch politisch selbst verschuldet.

„Private Autos werden seit Jahren immer größer, die Restbreite auf Fuß- und Radwegen immer kleiner. Es gilt, dieser Entwicklung dringend entgegenzuwirken. Die jahrzehntelang geduldete, schiere Anzahl an Verstößen gegen die StVO könnte dafür sprechen, den Ermessensspielraum des Ordnungsamtes auf null zu setzen“, so Martin Rode, Geschäftsführer des BUND, „aber damit allein ist das Problem des Parkdrucks nicht gelöst.“

Mit dem Urteil wird deutlich, dass es kein Recht auf einen Parkplatz vor der eigenen Haustür gibt, nicht einmal ein Recht auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum. Die Nichtbeachtung der STVO führt nun aber seit Jahren zu einer stetigen Verschärfung des Konflikts um das Parken auf Fußwegen.

„Zusätzliche Parkverbotsschilder aufzustellen und Verstöße mit Bußgeldern (und Punkten in Flensburg) zu ahnden, wären kurzfristige Reaktionen. Andererseits fordert das Urteil nun dringend dazu auf, im Dialog mit den Anwohnern mittel- und langfristige Lösungen des Parkdrucks zu suchen, wie z.B. die Nutzung  von Stadtteilparkhäusern und –plätzen oder die Einrichtung von Bewohnerparkzonen und Car-Sharing-Angeboten“, so Dieter Mazur, Vorsitzender des BUND.

Bei Rückfragen:

Lisa Tschink, Wissenschaftliche Mitarbeiterin für Mobilität

Telefon: 0421 79 00 222

E-Mail: lisa.tschink(at)bund-bremen.net

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