BUND Landesverband Bremen

Banner-Aktion von BUND Bremen und GEWOBA für mehr Artenvielfalt in der Stadt

23. April 2018 | Artenschutz, Lebensräume, Naturschutz, Stadtnatur

Mit dem Aufhängen eines Banners in der Otto-Brenner-Allee 42 in Bremen und im Theodor-Mundt-Weg 3-17 in Bremerhaven an den GEWOBA-Gebäuden möchte der BUND Bremen zusammen mit dem Wohnungsunternehmen öffentlich darauf aufmerksam machen, dass Mauersegler, Spatzen und viele Fledermausarten bedroht sind, weil sie ihre Quartiere an Gebäuden, die häufig in Ritzen, Spalten und Hohlräumen liegen, infolge von Sanierungen massenhaft verlieren.

Mit dem Aufhängen eines Banners in der Otto-Brenner-Allee 42 in Bremen und im Theodor-Mundt-Weg 3-17 in Bremerhaven an den GEWOBA-Gebäuden möchte der BUND Bremen zusammen mit dem Wohnungsunternehmen öffentlich darauf aufmerksam machen, dass Mauersegler, Spatzen und viele Fledermausarten bedroht sind, weil sie ihre Quartiere an Gebäuden, die häufig in Ritzen, Spalten und Hohlräumen liegen, infolge von Sanierungen massenhaft verlieren.

 

Damit die Quartiere nicht ersatzlos vernichtet, (Jung-)Tiere gar getötet oder Fledermäuse in Spalten lebendig eingemauert werden, lässt die GEWOBA ihren Wohnbestand vor jeder Modernisierung von Fachleuten des BUND Bremen auf Gebäudebrütervorkommen untersuchen. „Der Wegfall von Brutplätzen und Fledermausquartieren infolge von Gebäudesanierung oder -abriss trägt zum Rückgang dieser Arten bei“, verdeutlicht Siecke Martin vom BUND Bremen. „Mauersegler, Spatz und Fledermäuse haben sich schon vor Jahrhunderten als Kulturfolger uns Menschen angeschlossen. Jetzt brauchen sie dringend unsere Hilfe. Deshalb sind übrigens sowohl die Tiere selbst als auch ihre Niststätten und Quartiere ganzjährig nach dem Bundesnaturschutzgesetzt geschützt.“ Der Haussperling steht mit starken Bestandsabnahmen mittlerweile auf der Vorwarnliste der Roten Liste. Fast alle Fledermausarten sind ebenfalls auf der Roten Liste zu finden und bedürfen eines dringenden Schutzes.

 

Dafür haben BUND und GEWOBA in den letzten Jahren gemeinsam sehr viel geleistet: Bei 140 Gebäude(abschnitten) haben die BUND-Expert*innen mit Unterstützung der Karl Kaus Stiftung für Tier und Natur in den letzten drei Jahren 350 Vogelniststätten und 430 Fledermausquartiere ausfindig gemacht und insgesamt ca. 1.060 Ersatzmaßnahmen umgesetzt. „Wir freuen uns, auf diese Weise einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der städtischen Artenvielfalt zu leisten und wünschen uns, dass auch unsere Kinder und Enkelkinder noch Spatzenkolonien und jagende Fledermäuse erleben können“, so Lars Gomolka, Leiter Bestandstechnik / Immobilienbewertung bei der GEWOBA.

 

Der BUND bittet im Zuge dieser Banner-Aktion alle Eigentümer*innen darum, bei Sanierungsarbeiten am Haus den gesetzlichen Schutz von Gebäudebrütern unbedingt zu beachten, Naturschutzfachleute einzubinden und Ersatzquartiere anzubringen. „Dachsanierung, Wärmedämmung und Artenschutz stehen nicht im Widerspruch, sondern lassen sich im Gegenteil sehr gut miteinander vereinbaren“, weiß die BUND-Expertin Martin. „Vogelnistkästen oder Fledermausspaltenquartiere lassen sich so in die Wärmedämmung integrieren, dass diese Ersatzmaßnahmen optisch kaum auffallen und dennoch ihre Funktion für die Tiere voll erfüllen.“ Doch damit sich auch zukünftig diese faszinierenden Tiere mitten in der Stadt beobachten lassen, müsse neben dem Brutplatzmangel auch der Rückgang der Insekten aufgehalten werden, so der BUND. Martin: „Insekten sind gerade für die Jungenaufzucht als proteinreiche Nahrung sehr wichtig. Hier kann jede*r einen kleinen Beitrag leisten, z.B. mit dem Einkauf von Biolebensmitteln von ungespritzten Äckern und mit dem Anpflanzen von heimischen Pflanzen im natürlich giftfreien Garten oder auf dem Balkon.“ Weitere Infos gibt es beim BUND Bremen, Tel.: 0421 79 00 20 und unter https://www.bund-bremen.net/stadtnatur/artenschutz-am-bau/.

Bei Rückfragen: Siecke Martin, BUND Bremen, Tel. 0421-79002-43, siecke.martin@bund-bremen.net

Lars Gomolka, GEWOBA, Tel. 0421-3672-432, gomolka@gewoba.de

 

Rechtlicher Hintergrund

Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind europäische Vogelarten prinzipiell als besonders oder streng zu schützende Arten eingestuft. Alle Fledermausarten gelten lt. Anhang IV der FFH-Richtlinie als streng zu schützende Arten. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten: „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“ sowie „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“. Das bedeutet beispielsweise, dass bei Vogelarten wie Mauersegler und Haussperling, die ihre Niststätten regelmäßig im nächsten Jahr wieder nutzen, die Nester auch außerhalb der Brutsaison geschützt sind. Von diesen Verboten kann eine Befreiung erteilt werden, die vor Baubeginn oder Abriss bei der Naturschutzbehörde beantragt werden muss. In aller Regel sind mit der Erteilung einer Befreiung Auflagen verbunden wie z.B. dass geeignete Ersatznisthilfen anzubringen sind. Straßentauben sind von dieser Regelung ausgenommen. Nichtsdestotrotz greift hier der Tierschutz beim Entfernen von Jungvögeln.

 

Der gesetzliche Schutz der Arten und ihrer Fortpflanzungsstätten zeitigt in der Praxis kaum Erfolge, da diese Rechtslage weitgehend unbekannt ist und Gutachten zum Erhalt und Ersatz nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Eine Begutachtung des Gebäudes durch die Begehung eines Gerüsts ist jedoch zwingend notwendig, denn es ist praktisch unmöglich, vom Boden aus alle Niststätten an einem Gebäude ausfindig zu machen. Diesem Vollzugsdefizit ist in Bremen seit 2009 die Karl Kaus Stiftung für Tier und Natur mit entsprechenden Begutachtungen entgegengetreten. Die dabei entstandenen, sehr guten Kooperationen mit dem Senator für Bau, Umwelt und Verkehr und GEWOBA haben dazu geführt, dass die Stiftung die inzwischen sehr umfangreichen Arbeiten im Jahr 2016 an den BUND Bremen übertragen konnte. 

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