BUND begrüßt Änderung des „Stockangelrechts“

12. Dezember 2024 | BUND Landesverband Bremen

Wichtiger Schritt für den Naturschutz

 (Leonard Niederwimmer / pixabay)

Den Beschluss der Bürgerschaft zur Novellierung des „Stockangelrechts“ vom 12. Dezember 2024, kommentiert Martin Rode, Geschäftsführer des BUND Bremen wie folgt:

„Unsere Flüsse und viele Fischpopulationen in unseren Gewässern sind in einem schlechten Zustand. Daher war die Novellierung des Stockangelrechts im Sinne des Artenschutzes, Tierschutzes und Gewässerschutzes mehr als überfällig. Denn auch die Anglerinnen und Angler tragen Verantwortung für den Zustand unserer Gewässer und den Umgang mit den Fischen. Voraussetzung für eine nachhaltige Nutzung unserer Gewässer ist aber das Wissen, welche Fische zu welcher Zeit wo geangelt werden dürfen und wie mit ihnen schonend umzugehen ist. Mit der Gesetzesinitiative der Grünen Fraktion ist nun ein guter Schritt für den Schutz unserer Gewässer getan, weil Anglerinnen und Angler vor dem Gang ans Gewässer den nachhaltigen Umgang mit Fischen und Gewässern erlernen. Dieser kleine aber wichtige Schritt hilft dem Naturschutz.“

Hintergrund

Seit dem Jahr 1541 besteht in Bremen das „Stockangelrecht“. Der Schein berechtigte Bremer Bürger*innen, zum eigenen Bedarf mit bis zu zwei Angeln in der Weser innerhalb der bremischen Landesgrenze, in der Kleinen Weser, in der Lesum flussaufwärts bis zur Burger Straßenbrücke und in dem tideabhängigen Teil der Geeste zu fischen. Den Stockangelschein konnten man erhalten ohne vorher eine Fischereiprüfung erfolgreich abzuschließen, in denen notwendige Kenntnisse über Fische und Gewässer vermittelt werden. Geschätzt haben etwa 25.000 Bremer Bürger*innen Stockangelscheine. Die Inhaber*innen haben jetzt eine schrittweise Übergangfrist bis maximal 2030, um die Fischereiprüfung abzulegen und ihren Stockangelschein zu behalten. Im März 2024 begann der Prozess zur Novellierung auf Initiative der Grünen, wurde von allen Regierungsfraktionen unterstützt und soll heute in der Bremischen Bürgerschaft beschlossen werden. Alle Dokumente zu dem Antrag seit März 2024 gibt es unter

https://paris.bremische-buergerschaft.de/starweb/paris/servlet.starweb?path=paris/LISSHFL.web&format=LISSH_MoreDokument_Report&search=WP=21+AND+DNR=329+AND+DART=d

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