Mit seiner heutigen Entscheidung hat das Verwaltungsgericht Bremen ein Ausrufezeichen gesetzt. Es hat die von der Freien Hansestadt Bremen in Frage gestellte Klageberechtigung des BUND bestätigt und zugleich die Auffassung vertreten, Bremen hätte sich nicht selbst die Planfeststellung für den OTB erteilen dürfen. Vielmehr wäre die Bundeswasserstraßenverwaltung nach Bundeswasserstraßengesetz zuständig gewesen. Aber auch in der Sache erkennt das Verwaltungsgericht schwerwiegende Beeinträchtigungen des nach europäischem Naturschutzrecht geschützten Bremerhavener Weserwatts, sieht umfangreichen Klärungsbedarf bezüglich Artenschutzrecht und europäischem Wasserrecht und hält eine fehlerhafte Abwägung zugunsten des Bauprojektes für möglich.
Die geplante Errichtung der Terminalfläche würde zur Schaffung vollendeter Tatsachen führen und gewichtige, auch unionsrechtlich geschützte Gemeinwohlbelange beeinträchtigen. Vor diesem Hintergrund hat das Verwaltungsgericht die aufschiebende Wirkung der BUND-Klage wieder hergestellt. „Wir haben unser Zwischenziel erreicht. Das Verwaltungsgericht hat heute einen gerichtlichen Baustopp für den OTB verhängt“, kommentiert BUND-Geschäftsführer Martin Rode die Entscheidung und ergänzt: „Das Gericht ist weitgehend der von uns vertretenen Rechtsauffassung gefolgt. Diese Entscheidung gibt dem Land Bremen nun die Gelegenheit, ihre Planung noch einmal kritisch zu hinterfragen und grundsätzlich zu überdenken.“ Der BUND vertritt die Auffassung, dass sich die ursprünglich mit dem OTB verfolgten logistischen Zielsetzungen durch die zwischenzeitlich in der Offshore-Branche eingetretenen Entwicklungen ohnehin nicht mehr erfüllen lassen. Eine ehrliche Analyse und Neuausrichtung statt eines Festhaltens an dieser unflexiblen Betonplatte im Weserwatt sollte das Gebot der Stunde sein.
Rückfragen:
Martin Rode, Tel. 0421-79 00 20