BUND Landesverband Bremen

BUND hält geplante Weservertiefungen für überflüssig und rechtswidrig

03. Januar 2011 | Weser und Nordsee

Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest hat zum Jahreswechsel den beteiligten Ländern zur Einvernehmenserklärung den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses zu den geplanten Vertiefungen der Weser übersandt.

 Der Umweltverband BUND bereitet sich nun auf eine rechtliche Auseinandersetzung vor. „Die Vertiefungen der Weser würden zu gravierenden Schädigungen des Ökosystems des Flusses und der angrenzenden Marschen führen“, sagt Martin Rode, Geschäftsführer des BUND Landesverband Bremen. „Sie sind außerdem bei genauer Betrachtung überflüssig und rechtswidrig.“

Laut BUND ist die geplante Vertiefung der Außenweser für Bremerhaven angesichts des bald fertig gestellten Tiefwasserhafens Jade-Weser-Port (JWP) im nahen Wilhelmshaven überflüssig, weil dort sehr große Containerschiffe auch problemlos tideunabhängig verkehren können.  Der JWP wird als „CT 5“ zur Hafenregion von Bremerhaven gerechnet und wird vom gleichen Konsortium betrieben werden.

Der von Niedersachsen und Bremen gemeinsam gebaute Tiefwasserhafen inklusive der Hinterlandanbindung soll den Steuerzahler ca. eine Milliarde Euro kosten. Die ebenfalls mit Millionen von Steuergeldern finanzierte Vertiefung der Außenweser würde eine wirtschaftliche Auslastung des Jade-Weser-Port gefährden, weil dessen zusätzliche Umschlagskapazitäten dann frühestens in fünf bis zehn Jahren benötigt würden.

„Wenn Niedersachsen dem aktuellen Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses zustimmt, sind wir gespannt, wie verantwortliche Politiker den Bürgern bei den nächsten Wahlen erklären wollen, warum eine Milliarde Euro an Steuergeldern für einen neuen Tiefwasserhafen ausgegeben werden und wieso diese Investition dann durch weitere zweistellige Millionenausgaben für die Weser-Vertiefungen für Jahre überflüssig gemacht wird“, kritisiert BUND-Sprecher Rode. Nach Ansicht des BUND ist der Jade-Weser-Port als Tiefwasserhafen mit vier Liegeplätzen die bessere Alternative für große Containerschiffe, und die geplanten Vertiefungen sind nach deutschem und europäischem Recht unzulässig, weil erhebliche Beeinträchtigungen europäischer Schutzgebiete nachweislich nicht ausgeschlossen werden können. Daran werde auch der extrem lange bearbeitete Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses der Auricher Zulassungsbehörde nichts ändern.

Die vor allem von einem privaten Hafenunternehmer in Brake sowie einem Industriebetrieb aus Bremen seit Jahren geforderte weitere Vertiefung der Unterweser ist laut BUND eine überflüssige Luxus-Investition: Sie würde lediglich zu einer höheren Beladungsmöglichkeit von wenigen großen Schiffen führen und zugleich zur etwas größeren Tideunabhängigkeit dieser Schiffe. Der hieraus resultierende vorwiegend privatwirtschaftliche Nutzen würde einseitig zu Lasten von Steuerzahlern und Umwelt gehen. „Das Befahren des Tideflusses Unterweser mit großen Schiffen ist bereits jetzt auf der Hochwasserwelle möglich und reicht aus“, erklärt Martin Rode. Aufgrund dessen ist laut BUND auch die geplante Vertiefung der Unterweser umweltrechtlich unzulässig – nicht nur wegen naturschutzrechtlicher Bestimmungen (s. o.), sondern auch wegen des Verschlechterungsverbots gemäß der Europäischen Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL).  

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