Beispiel falsch parkender Autos in Bremen
(Martin Rode)
Anlässlich der Beratung in der heutigen Sitzung der Deputation für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung kommentiert der Vorsitzende des BUND Bremen Dieter Mazur das Handlungskonzept des Senats zum Gehwegparken wie folgt:
„Die Vorlage des Konzeptes ist sowohl Lichtblick wie auch Trauerspiel. Lichtblick, weil nun nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die jahrelange Hinhaltetaktik des Senats nicht mehr zieht. Das Gericht hat unmissverständlich geurteilt, dass das Gehwegparken illegal ist und die Stadt zeitnah dagegen vorgehen muss. Trauerspiel, weil inzwischen mehr als zehn Jahre nach dem Beschluss zum Verkehrsentwicklungsplan im Jahr 2014 vergangen sind, ohne dass wirklich substantielle Verbesserungen für den Fuß- und Radverkehr zu sehen sind.“
Nun liegt ein Konzept der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung vor, das die barrierefreie Nutzung der Gehwege sicherstellen soll. „In Bremen gibt es jedoch die leidvolle Erfahrung, dass zwar gut gemeinte Konzepte und Pläne entwickelt werden, ohne sie aber auch mutig und planvoll umzusetzen“, meint Mazur. „Aber es gibt Hoffnung: Aufgrund des Urteils, das wenig Raum für zeitliche Verschleppungen oder politische Blockaden zulässt, werden im Senatskonzept nun endlich konkrete Angaben zum Zeitpunkt der Umsetzung genannt. Die Durchsetzung der Stufen 1 und 2 wird bis Ende des Jahres 2025 angekündigt.“ Dabei geht es endlich um die Herstellung der Rettungssicherheit in den Stadtteilen, vor allem um freie Wege für die Feuerwehr. „Der politische Skandal liegt in der Tatsache, dass der Senat bei einem so elementar wichtigen Thema wie der Rettungssicherheit in den vergangenen Jahren substantiell nie wirklich durchgegriffen hat und sich auch jetzt noch ein Jahr Zeit für den Abschluss der Umsetzung gibt“, kritisiert der BUND-Vorsitzende. „Wir erwarten eine zügigere Umsetzung noch vor Ende dieses Jahres.“ Wesentlich unbestimmter sind die Aussagen des Konzeptes zur Ordnung des Parkens und zur Herstellung der Barrierefreiheit. Der Senat kündigt hier lediglich an, nach Abschluss der Stufe 2, also im Laufe 2025, zu starten, aber der Senat trifft keine Aussage, wann denn das Parken in 38 Quartieren mit besonders hohem Handlungsbedarf (Stufe 3) endgültig neu geregelt sein wird, ganz zu schweigen von der Ordnung des Parkens in den außenliegenden Stadtteilen (Stufe 4). „Aufgrund der Erfahrungen in der Vergangenheit befürchten wir, dass sich trotz des einschlägigen Gerichtsurteils die Umsetzung über viele Jahre hinschleppen wird und genervte Anwohner dann erneut die Gerichte bemühen werden“, ist sich der BUND-Vertreter sicher. „Ein Trauerspiel eben.“