„Der Altbaumbestand ist prägend für den heutigen Charakter des Plangebietes und seine hohe Aufenthaltsqualität“, so charakterisiert der Grünordnungsplan das Baugebiet Neues Hulsberg-Viertel. Von den zurzeit im Gebiet vorhandenen 370 Bäumen – z.T. weit über 100 Jahre alt – sind 330 nach Baumschutzverordnung geschützt. Ungeachtet dessen sieht der Bebauungsplanentwurf die Fällung von über 200 Bäumen vor. Dies steht in klarem Widerspruch zur Aussage des Bausenators, die vorliegende Planung verbessere die Qualität der Grünfunktionen.
Für den Bereich der Östlichen Vorstadt haben Grünflächen und Bäume im Hulsberg-Viertel eine herausragende, an anderer Stelle nicht kompensierbare Bedeutung. Die Darstellung ‚Grünschraffur‘ für das Hulsberg-Viertel im Flächennutzungsplan unterstreicht die herausgehobene Bedeutung des Grüns in diesem Planbereich. Vielfach sind gerade Bäume in den Innenstadtquartieren zahlreichen Belastungen ausgesetzt.
BUND und GNUU erwarten daher die Umsetzung der selbsterklärten Ziele und fordern:
- Die Eingriffe in den Baumbestand müssen und können deutlich verringert werden. Ein weitergehender Schutz des Altbaumbestandes ist unabdingbar.
- Aus Sicht des Stadtteils, der zukünftigen Bewohner/-innen und der im Klinikbereich Tätigen sowie der Patient/-innen ist eine hochwertige Grünflächenausstattung und der Erhalt des wertvollen alten Baumbestandes ein Beitrag zur Lebensqualität und menschlichen Gesundheit. Grüne Klinikparks mit vitaler Vegetation sind keine historisch-gartendenkmalpflegerische Fußnote, sondern ein hochaktueller Planungsaspekt!
- Der Erhalt des Altbaumbestandes ist auch erforderlich, um den absehbaren klimatischen Belastungen durch den Klimawandel im hochverdichteten Innenstadtbereich entgegenzuwirken.
- Als Ersatz für die zu fällenden 202 Bäume sollen 280 neue Bäume gepflanzt werden. Dieser Ersatz ist – im Hinblick auf kleinklimatische Wirkungen, Beschattung, Standortökologie und Naturerleben – keinesfalls ausreichend! Die erforderliche Zahl der Neupflanzungen ist im Quartier nur umsetzbar, wenn die alten Bäume des Planbereiches weitestgehend erhalten werden. Für die beim derzeitigen Planungsstand erforderliche Zahl an Neupflanzungen fehlt es im Planbereich aber auch im umliegenden Stadtteil an Raum!
- Die absehbaren Eingriffe in den Baumbestand, der sehr enge Spielraum für Neupflanzungen und die angestrebte städtebauliche Struktur geben Maßnahmen der Gebäudebegrünung (Fassaden und Dächer) ein besonderes Gewicht. Wir erwarten, dass dies auch über bindende Festsetzungen im Bebauungsplan abgesichert wird.
- Bestandsbäume und Baumpflanzungen sind nachhaltig zu sichern. Der Kronenbereich der Bäume darf nicht versiegelt oder anderweitig verdichtet werden. Grundwasserabsenkungen während der Bauphase dürfen den Fortbestand von Bäumen ebenso wenig gefährden wie Leitungs- und Gründungsarbeiten. Der Bauüberwachung kommt hier eine besondere Verantwortung zu. Bei der derzeitigen Planung sehen wir erhebliche Risiken für den Fortbestand vieler verbleibender Bäume, insbesondere des empfindlichen Altbaumbestandes.