Der BUND begrüßt das heutige Urteil des Bremer Oberverwaltungsgerichts zum Offshore-Terminal Bremerhaven (OTB). Der Entscheidungsgrund: Der Planfeststellungsbeschluss aus 2015 wurde inzwischen funktionslos und damit unwirksam. Laut OVG seien die drei Ebenen Finanzierbarkeit, Realisierbarkeit und Bedarf für das Projekt zu betrachten. Im Ergebnis sieht das OVG die Funktion des Planfeststellungsbeschluss als nicht mehr gegeben an. Das Gericht hat mit seinem Urteil klar gemacht, dass der OTB im Jahr 2021 keinen Sinn mehr macht. Bereits im erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichts spielte eine entscheidende Rolle, dass die Konzeption des OTB bereits 2015 fragwürdig war. Der Bedarf war schön gerechnet, statt ihn ehrlich und sauber im Lichte der damaligen Situation zu ermitteln.
Zur Erinnerung: Im Sommer 2015 hatte sich der Technologiekonzern Siemens für Cuxhaven als Standort seiner neuen Produktionsstätte von Windturbinen entschieden. Das Windkraftcluster Bremerhaven befand sich bereits erkennbar in Auflösung. Dennoch erfolgte die Planfeststellung, ohne diese wichtigen Veränderungen am Offshore-Markt ernsthaft zu berücksichtigen. Der BUND-Vorstand hatte damals lange beraten, ob er diese Klage führen sollte. Entscheidend für unseren Entschluss waren die Veränderungen in der Windkraftindustrie, die zu diesem Zeitpunkt bereits klar sichtbar wurden. Das Konzept des OTB war Ende 2015 bereits gescheitert. Dafür war eine Zerstörung des europäischen Schutzgebietes in der Wesermündung, das NSG Luneplate mit dem Weserwatt, seinen wertvollen Brackwasserlebensräumen und dem international bedeutsamen Rastplatz des Säbelschnäblers nicht mehr zu rechtfertigen. Mit der heutigen Entscheidung wurde Rechtsgeschichte geschrieben. Das OVG hat keine Revision zugelassen.