BUND Landesverband Bremen

Weservertiefung vorerst ausgebremst - BUND erzielt mit Weserklage ersten Teilerfolg vor dem Bundesverwaltungsgericht

26. September 2012 | Weser und Nordsee

Am gestrigen Dienstag wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht die Klage des BUND gegen die Vertiefung der Außen- und Unterweser erörtert. Dabei konnte der Naturschutzverband erneut einen Erfolg für den Schutz der sensiblen Flussmündung erzielen.

Das Gericht empfiehlt der Wasser- und Schifffahrtsdirektion (WSD), die Vertiefung der Weser bzw. die Vollziehung des Planfeststellungsbeschlusses bis zur Entscheidung in der Hauptsache auszusetzen. Ein Baubeginn könnte dann nicht vor dem Frühjahr 2013 erfolgen. Kommt die WSD der gerichtlichen Empfehlung nicht nach, wird das Bundesverwaltungsgericht in der zweiten Oktober-Hälfte über den Antrag des BUND auf vorläufigen Rechtsschutz entscheiden.

Martin Rode, Geschäftsführer des BUND Bremen erläutert die Entscheidung: „Die Empfehlung des Gerichtes zum Stopp der Baggerarbeiten ist zwar keine rechtsverbindliche Anordnung, aber eine klare Gelbe Karte an die Wasser- und Schifffahrtsdirektion. Wir gehen davon aus, dass bis zur weiteren Hauptverhandlung keine Vertiefungen an der Weser erfolgen werden.“ Vera Konermann, Gewässerexpertin beim BUND Niedersachsen ergänzt. „Das Gericht hat unsere Einwände gegen die ökologisch schädliche und ökonomisch unsinnige Weservertiefung ernst genommen. Wir werden weiter für eine ökologisch gesunde Weser kämpfen, damit diese einzigartige Lebensader für Mensch und Natur erhalten bleibt.“

Der BUND engagiert sich seit Jahren für den Schutz der Weser. Die aktuelle Klage ist nur eine von vielen Aktivitäten des Umweltverbandes, das durch Verbauungen und Salzeinleitungen bereits schwer geschädigte Flussökosystem Weser wieder ins Gleichgewicht zu bringen.


Hintergrund Weservertiefung:
Im September 2011 hat der BUND Eilantrag und Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nordwest für den Ausbau der Außen- und Unterweser beim Bundesverwaltungsgericht Leipzig eingereicht.
Der BUND hatte sich zur Klage entschlossen, weil die Vertiefungen der Weser zu gravierenden Schädigungen des Ökosystems des Flusses und der angrenzenden Marschen führen und sie außerdem bei genauer Betrachtung überflüssig und rechtswidrig sind. Das Projekt verstößt nach Auffassung des BUND daher gegen deutsches und europäisches Naturschutz- und Wasserrecht.
Die geplante Vertiefung der Außenweser für Bremerhaven ist angesichts des gerade eröffneten Tiefwasserhafens Jade-Weser-Port (JWP) im nahen Wilhelmshaven überflüssig, weil dort sehr große Containerschiffe auch problemlos tideunabhängig verkehren können. Nach Ansicht des BUND ist der Jade-Weser-Port als Tiefwasserhafen die bessere Alternative für große Containerschiffe. Für die Unterweservertiefung bis Brake und bis Bremen gibt es keinen schlüssigen Beleg für einen Bedarf.  

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