Testament und Vermächtnis
Sie beschäftigen sich mit Ihrem Testament und denken dabei an den BUND?
Wir sind an Ihrer Seite!
Das eigene Testament ist sehr persönlich. Sie möchten gerne eine gemeinnützige Organisation wie den BUND bei Ihrem Vermächtnis berücksichtigen? Das freut uns sehr und zeigt, dass Sie Vertrauen in unsere Arbeit haben. Und dieses Vertrauen möchten wir gerne zurückgeben.
Ihr erster Ansprechpartner im Landesverband Bremen ist Martin Rode. Gerne sind wir für Sie da – in einem persönlichen Gespräch, per Telefon oder E-Mail. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir sicher, dass Ihr Testament das beinhaltet, was Ihnen besonders am Herzen liegt.
Frank Ziegenhorn ist Ansprechpartner beim BUND Bundesverband und begleitet Sie beim Erstellen Ihres Testaments. Er nimmt sich gerne Zeit für Ihre Fragen! Unterstützt wird er zudem von einer externen Fachanwältin für Erbrecht. Melden Sie sich gerne bei Frank Ziegenhorn und lassen Sie sich kostenlos juristisch beraten. Sie erreichen ihn auch telefonisch unter 030 275 86 - 474.
Die nächsten Schritte zu Ihrem Testament
Wir gehen sie gemeinsam.
- Wichtige Informationen: Anhand des BUND-Ratgebers „Was bleibt wenn wir gehen?“ und der BUND Mappe erfahren Sie, was bei der Testamentserstellung zu beachten ist. Bestellen Sie noch heute Material kostenlos per Post.
- Das eigene Testament planen: Hilfreiche Tipps und fundierte Informationen zur Erstellung des eigenen Nachlasses finden Sie in den Erklärvideos. Einen Überblick über die nächsten Schritte erhalten Sie auch in Online-Vorträgen. Hier beantworten Jurist*innen Ihre Fragen. Sie können sich für die nächsten Termine anmelden, das Angebot ist kostenfrei.
- Den ersten Entwurf schreiben: Der hilfreiche Testamentsplaner sowohl für Einzeltestamente als auch für gemeinschaftliche Testamente und die Formulierungshilfen unterstützt dabei, den ersten eignen Testamentsentwurf zu gestalten.
- Beraten lassen: Diese Schritte können Sie gemeinsam mit uns gehen, wir stehen Ihnen beratend zur Seite. Nehmen Sie gerne Kontakt mit unserem Kollegen Frank Ziegenhorn in Berlin auf.
Rund um das Thema Testamente
Der BUND ist als gemeinnütziger und eingetragener Verein von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit.
So wirken Testamente
Der BUND Bremen setzt Gelder aus Testamenten und Erbschaften nach Ihrem gewünschten Zweck ein.
Der BUND Bremen pflegt einen nachhaltigen Umgang mit Geld: Er finanziert sich weder auf Kosten künftiger Generationen noch durch Spekulationen, die immer auf Kosten Dritter gehen. Er finanziert sich zu hundert Prozent aus seinen eigenen Einnahmen; er gibt nicht mehr Geld aus als er einnimmt. Mit der Bildung von Rücklagen sorgt er vor.
Seriosität und Transparenz
Sein Vermögen legt der BUND Bremen in sicheren Geldanlagen an. Spekulationen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Der BUND Bremen lässt seinen Jahresabschluss von einem unabhängigen Steuerberater prüfen. Auch im vergangenen Jahr wurden die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erstellt und von dem Steuerberater wie in den Vorjahren uneingeschränkt bestätigt. Auch die Kassenprüfer*innen haben keine Beanstandungen bei stichprobenartigen Prüfungen der Belege.
Das haben wir erreicht
Wir blicken stolz auf unsere Erfolge zurück, ruhen uns aber nicht darauf aus.
Gerne können Sie Spenden jederzeit allgemein oder zweckgebunden auf unser Spendenkonto überweisen. Wenn Sie eine Spende von der Steuer absetzen möchten, ist dafür bei Beträgen bis 300,- Euro der "vereinfachte Nachweis" ausreichend, es reicht ein Nachweis z. B. über einen Kontoauszug.
Spendenquittungen können wir nur ausstellen, wenn uns der Name und die vollständige Adresse vorliegen. Sofern Sie noch nicht als Spender*in oder Mitglied registriert sind, wenden Sie sich mit Angabe dieser Daten bitte an Nina Würz.
IBAN: DE39 2905 0101 0001 0321 92
BIC: SBREDE22