BUND Landesverband Bremen
Windkraftanlagen im offenen Feld

Windkraft - der regenerative Stromerzeuger

Insgesamt lieferten die Erneuerbaren Energien 46 Prozent am Strommix in Deutschland zu (Quelle: Frauenhofer ISE). Die Windenergie zählte im Jahr 2021 mit 23 Prozent zu den wichtigsten regenerativen Energieträgern, gefolgt von Solarstromanlagen  mit 10 Prozent, Biomasse 9 Prozent und Wasserkraft mit 4 Prozent.

Die Windkraft ist das Zugpferd der Energiewende. Sie weiter asuzubauen ist unverzichtbar für die Energiewende. Strom aus Windenergie ist nicht nur sehr günstig, sondern diese erneuerbare Energiequelle hat auch die kürzeste energetische Amortisationszeit. Werden die Anlagen durch regionale Akteure wie der Bürger Energie Bremen betrieben, bleibt die Wertschöpfung in der Region und im Land und trägt so zur Erfüllung wirtschaftlicher wie sozialer Ziele bei. 

Der Ausbau der Windenergie muss weitergeführt werden. Mit 23 Prozent wurde der Wind 2021 wichtigster Energieträger mit 114 TWh im deutschen Strommix und hat damit die Nr. 1 Braunkohle mit 20 Prozent (99 TWh) seit einiger Zeit verdrängt. Das kann sich aber schnell ändern, wenn alte Windkraftanlagen aus der Vergütung fallen und zurück gebaut werden.

Steinkohle hat einen Anteil am Strommix von 10 Prozent, Atomenergie liegt bei 13 Prozent und Erdgas bei 10 Prozent.

Windenergie und Naturschutz

Windenergie verursacht im Betrieb keine CO2-Emissionen, keine radioaktiven Freisetzungen und Abfälle. Windenergieanlagen können relativ problemlos zurückgebaut werden. Windenergie trägt wesentlich zum Klimaschutz und damit auch zum Naturschutz bei. Bei Genehmigungsverfahren sind Untersuchungen zu besonders betroffenen Vogelarten und Fledermäusen gesetzlich vorgesehen.

Der BUND setzt sich für einen natur- und umweltverträglichen Ausbau der Windenergie ein. Um Konflikte mit dem Naturschutz zu minimieren, sollen Windkraftanlagen außerhalb von folgenden  Flächen errichtet werden:

  • Flächen, die als Natura 2000–Fläche (FFH- oder Vogelschutzgebiet) oder als BSPA (Baltic Sea Protected Area) ausgewiesen sind.
  • Naturschutzgebiete (NSG), Nationalparke, Naturwaldreservate und geschützte Biotoptypen
  • Biosphärenreservate Zone I und II, Feuchtgebiete, die der Ramsar-Konvention bzw. Natura 2000–Richtlinie unterliegen
  • Markante Landschaftsübergänge wegen Landschaftsästhetik und besonderem Kollisionsrisiko und bundesweit bedeutende Sichtachsen sowie große, bisher von Industrieanlagen verschonte, unversehrte Waldgebiete.

Das BUND Positionspapier gibt genauere Informationen hierüber.  

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