Müll landet leider nicht immer im Eimer. Bei Müllsammelaktionen sorgt der BUND für Sauberkeit.
(BUND
/
BUND)
Plastik ist in unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und kommt in den unterschiedlichsten Situationen zum Einsatz. In vielen Fällen ist die Benutzungsdauer des Plastikprodukts sehr kurz, zum Beispiel bei Einwegplastikverpackungen. Dadurch werden große Mengen an CO2 ausgestoßen und es fallen enorme Menge Plastikmüll an. Nicht nur auf nationaler und internationaler Ebene können politische Stellschrauben zur Reduktion des Plastikmüllaufkommens gedreht werden, auch Kommunen haben einen großen Werkzeugkasten.
Verpackungssteuer
Das Erfolgsmodell aus Tübingen zeigt wie ein finanzielles Instrument eingesetzt werden kann. Bereits im Januar 2022 hat die die Stadt als erste eine Verpackungssteuer auf Einweg-To-Go-Geschirr und -besteck eingeführt. Und diese hat Wirkung gezeigt: das Mehrwegangebot in den städtischen Gastronomiebetrieben hat sich deutlich vergrößert und das Tübinger Stadtbild ist insgesamt sauberer geworden. Was die Steuer noch für Vorteile hat:
- Stärkung der Mehrwegangebotspflicht, die ohnehin seit 2023 für viele Gastronomiebetriebe gilt.
- Hilfe bei der Deckung der entstehenden gesellschaftlichen Kosten der Umweltbelastung durch die Abfallentsorgung von gelitterten Einwegverpackungen.
- Rechtmäßige Ergänzung zum Einwegkunststofffonds und den Abfallentgeldern
Einwegkunststofffonds
Um Kommunen bei der Sammlung, Verwertung und Entsorgung von Einwegkunststoffprodukten zumindest in finanzieller Hinsicht zu entlasten, wurde der Einwegkunststofffonds eingeführt. Dabei werden Herstellende von Einwegkunststoffprodukten nach dem Verursacherprinzip in die Pflicht genommen durch eine Abgabe in den Einwegkunststofffonds, auch für einen Teil der Entsorgungskosten aufzukommen. Kommunen können dann auf Grundlage ihrer jährlichen abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten finanzielle Mittel aus diesem Fonds beantragen. Dieser Ansatz soll dabei helfen die Plastikflut und das Plastikmüllaufkommen in der Umwelt (Littering) einzudämmen.
Plastikmüllreduktion auf Großveranstaltungen
Besonders bei Großveranstaltung sind To-Go-Essens- und -Getränkeangebote beliebt. Damit dies zukünftig nicht mehr unmittelbar mit einem erhöhten Müllaufkommen verbunden ist, können Kommunen bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen Ge- und Verbote schaffen, die Mehrweglösungen fördern. Organisator*innen von Großveranstaltungen auf privaten Flächen können ebenfalls Anforderungen an die Gastronomiebetriebe formulieren und somit den Einsatz von Mehrwegsystemen für To-Go-Essen und -Getränke bewusst steuern. Zusammen mit der Bereitstellung von kommunalen Mehrweggeschirrpools und einem Spülmobil oder Nutzung der Spülinfrastruktur in umliegenden Gastronomiebetrieben steht dem plastikfreien Feiern nichts im Weg.
Mehr Informationen:
Infoblatt Verpackungssteuer
Infoblatt Einwegkunststofffonds