BUND Landesverband Bremen

Bitte kein Streusalz auf die Gehwege

18. Januar 2018 | Flüsse & Gewässer, Stadtnatur, Umweltgifte

BUND: Der Natur zuliebe bei Schnee und Eis umweltschonende Streumittel verwenden!

Grundstückseigentümer sind verpflichtet die Bürgersteige von Schnee und Eis zu befreien, aber bitte nicht mithilfe von Streusalz.  (pixabay.com)

Der BUND appelliert jetzt an die Bürgerinnen und Bürger, bei Eis und Schnee statt Streusalz abstumpfende Mittel zu streuen. Denn Streusalz schädigt massiv die Natur, insbesondere Bäume und Sträucher entlang der gestreuten Wege und Straßen. Im Land Bremen ist gemäß dem Landesstraßengesetz der Einsatz von Streusalz an Straßen mit Bäumen verboten. Auch in vielen niedersächsischen Gemeinden ist das Streuen mit Salz mittlerweile grundsätzlich untersagt.

„Gegen den Schneefall sollte im Privatgebrauch generell auf Streusalz verzichtet werden“, erklärt Martin Rode, Geschäftsführer des BUND Bremen. „Denn Streusalz belastet Böden und Gewässer, greift Pflanzenwurzeln und Tierpfoten an.“ Das Salz schädigt den Nährstoffhaushalt von Bäumen und Sträuchern. Trotz ausreichender Niederschläge können sie vertrocknen oder anfällig für Schädlinge und Krankheiten werden. Besonders empfindlich sind mit ihren Haarwurzeln die oftmals an Straßen gepflanzten Linden, aber auch Ahorne, Rosskastanien, Roteichen und Fichten. Darüber hinaus wird das Salz über die Regen- und Tauwasserabführung in die Bäche und Flüsse gespült. Dort beeinträchtigt oder tötet es die auf Süßwasser angewiesenen Fische und Kleintiere. Aber auch Korrosionsschäden an Fahrzeugen aller Art und an Brücken gehen häufig auf das Konto von Streusalz. Schuhe und Kleidung werden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. In vielen Kommunen ist der private Einsatz von Streusalz deshalb zu Recht verboten. Im Land Bremen darf Streusalz zwar in geringen Mengen bei Glatteis sowie zum Auftauen festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden, doch sobald Bäume an den Straßen stehen oder die Entwässerung auf anliegende begrünte oder baumbestandene Grundstücke erfolgt, ist der Einsatz verboten.

Schnee und Glatteis auf den Gehwegen bedeuten Rutschgefahr und ein erhöhtes Haftungsrisiko für Grundstücksbesitzer, die für die Sicherheit auf ihren Bürgersteigen verantwortlich sind. „Bei Schneefall reicht es meist aus, Gehwege gründlich und rechtzeitig mit Schippe oder Besen zu räumen“, empfiehlt Rode. „Bei Eis und erhöhter Glättegefahr bieten sich Sand, Kies oder Sägespäne als Streumittel an.“ Streumittel mit dem Umweltzeichen "Der Blaue Engel" seien weitgehend frei von umweltschädlichen Stoffen. Gebrauchtes Streugut gehört weder in die Mülltonne noch in die Kanalisation, sondern sollte idealerweise aufgekehrt und fachgerecht aufbereitet werden. Der BUND rät außerdem, Streumittel wie Splitt und Granulat nur sparsam oder gar nicht zu verwenden, da auch diese die Umwelt belasten. Denn um sie herzustellen, auszubringen und wieder einzusammeln, braucht es Energie, besonders wenn dafür Streu- und Kehrfahrzeuge eingesetzt werden. Zudem können Splitt und Granulat giftige Substanzen wie Arsen, Blei oder Quecksilber enthalten.

Bei Rückfragen:

Martin Rode, 0421-790020

 

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