BUND Landesverband Bremen

Brutsaison startet bald: Kein Heckenschnitt mehr ab 1.3.!

22. Februar 2023 | Stadtnatur

BUND: Kein Gehölzschnitt vom 1. März bis 30. September

Könnte durch einen zu frühen Heckenschnitt gefährdet sein: Amseldame mit Jungen.  (pixabay.com)

Der Start der neuen Brutsaison steht kurz bevor. Um Vögel und ihren Nachwuchs zu schützen, ist es vom 1. März bis zum 30. September nicht erlaubt, Hecken, lebende Zäune und Gebüsche abzuschneiden oder zu beseitigen. Diese bundesweit geltende Regelung, die sich im Übrigen auch auf Efeu und Brombeeren erstreckt, hilft nicht nur den Vögeln, sondern auch Schmetterlinge, Hummeln und Bienen profitieren davon. Denn durch den Schnitt gehen häufig auch viele Blüten und damit eine wichtige Nektarquelle für viele Insektenarten verloren.

„Immer noch zu viele Garten- und Parzellenbesitzer*innen wissen nicht, dass während dieser sieben Monate keinesfalls radikale Rückschnitte erlaubt sind“, so Siecke Martin vom BUND Bremen. Der Einsatz einer Säge sorgt nicht nur für Unruhe, sondern kann sogar im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Brut komplett vernichtet wird. Dank des Schnittverbots sollen Vögel ungestört ihre Nester bauen, auf ihren Eiern sitzen oder die Jungvögel füttern können. Auch in der Großstadt sind struktur- und artenreiche Gärten wahre Oasen für die Vogelwelt. „Wer zudem Staudenstengel erst sehr spät im Frühjahr abschneidet und kleine Wildnisecken im Garten zulässt, sorgt dafür, dass die dort überwinternden Insekten auch schlüpfen und die Vögel Nahrung vorfinden“, rät Martin.

Ausnahmen von der Vorgabe, Gehölze aller Größen – von der hohen Eiche bis zur winzigen Buchsbaumhecke - abzuschneiden oder bis auf den Wurzelstock zurückzusetzen, gibt es nur in bestimmten Fällen, etwa wenn die Verkehrssicherheit oder die Gesunderhaltung von Bäumen es erfordert oder wenn im Zuge von Bauvorhaben in geringem Ausmaß Gehölze beseitigt werden müssen. Zwar sind darüber hinaus schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig, dabei darf jedoch lediglich der Zuwachs eines Jahres beseitigt werden. Natürlich ist es auch in diesem Fall untersagt, Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vögeln zu beschädigen oder zu zerstören. Manche Vogelarten brüten noch bis Ende Juli. Viele Singvögel beginnen im Juni sogar noch mit einer zweiten Brut. Daher ist es am besten, wenn Hecken und Sträucher frühestens erst im August wieder einen Pflegeschnitt erhalten und dies auch nur, wenn wirklich keine belegten Nester zu finden sind.

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Bei Rückfragen:

Siecke Martin, BUND Bremen, Tel.: 0421-7900243, eMail: siecke.martin(at)BUND-Bremen.net

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