BUND Landesverband Bremen

BUND: Im Flächennutzungsplan nur ansatzweise Abkehr vom Flächenfraß erkennbar

22. April 2013 | Klimaschutz, Schutzgebiete

Der BUND fordert, den Bremer Flächenverbrauch entsprechend den Empfehlungen des Rates für Nachhaltigkeit der Bundesregierung zunächst auf 10 ha pro Jahr zu begrenzen

Der BUND fordert, den Bremer Flächenverbrauch entsprechend den Empfehlungen des Rates für Nachhaltigkeit der Bundesregierung zunächst auf 10 ha pro Jahr zu begrenzen. Davon sind wir aber immer noch weit entfernt. Das Beibehalten der großflächigen Gewerbeerschließungsvorhaben hindert zusätzlich am überfälligen Umsteuern. Dennoch versucht der Flächennutzungsplan eine Neuorientierung, z.B. in dem auf das völlig fehlplatzierte Bauprojekt in Brokhuchting verzichtet wird. „Das Baugebiet Brokhuchting wurde einstmals nur durch parteipolitische Connections durchgedrückt - gegen die ausdrückliche Ablehnung  der Fachleute aus Stadtentwicklung und Naturschutz gleichermaßen. Jetzt ist es konsequent und richtig diesen Fehler zu korrigieren“, betont BUND-Geschäftsführer Martin Rode. Richtig ist auch die Umwidmung eines Teils des weitgehend leer stehenden Büroparks Oberneuland zum Wohnbaugebiet.

Der rot-grüne Senat will der Innenentwicklung Vorfahrt geben. Das Basisinstrument dafür ist der Flächennutzungsplan, der sich gerade in der Neuaufstellung befindet. Gerade endete die erste Runde der öffentlichen Beteiligung, bei der auch der BUND seine Kritikpunkte eingebracht hat. Die Kehrtwende weg vom Flächenverbrauch auf der grünen Wiese gelingt dabei aber nur teilweise. Vor allem bei Gewerbeflächen dominieren weiterhin großflächige Erschließungsplanungen in naturbelassenen oder landwirtschaftlich genutzten Bereichen. Dies gilt besonders für die Arberger und Mahndorfer Marsch und das Stahlwerke-Gelände in Oslebshausen. In der Osterholzer Feldmark ist entgegen der Entscheidung der Bürgerschaft, dieses Gebiet dauerhaft zu erhalten, eine Optionsfläche für Wohnungsbau vorgesehen, angrenzend an den Riensberger Friedhof eine Optionsfläche für Gewerbeansiedlung. Diese flächenfressenden Planungen lehnt der Umweltverband entschieden ab.

Der BUND begrüßt dagegen ausdrücklich die zeichnerische Darstellung derjenigen Teile des besiedelten Stadtraums, in denen bei der Innenentwicklung die Grünfunktionen - insbesondere der Baumbestand - besonders zu berücksichtigen sind. Hier ziehen die Planer erste Konsequenz aus anhaltenden Konflikten zwischen Bauvorhaben, Baumschutz und Stadtbilderhaltung. Um diesen richtigen Ansatz in der differenzierten Betrachtung der Innenentwicklung auszufüllen und der zunehmenden Bedeutung des innerstädtischen Grüns Rechnung zu tragen, bedarf es nun aber auch weiterer Schritte. Dazu zählen ein Altbaumkataster für diese Bereiche und die konsequente Berücksichtigung des Baumschutzes bei Bauvorhaben. Das wird am Ende nämlich allzu oft sträflich vernachlässigt oder im Zuge der Objektplanung sogar vorsätzlich unterlaufen.

Im Flächennutzungsplan sind immer noch fünf neue Windkraftstandorte enthalten, von denen drei aus Naturschutzsicht eindeutig nicht geeignet sind. Sie liegen im Vogelschutzgebiet und beherbergen Vogelrastplätze für Gänse und Schwäne von herausragender Bedeutung. Bei allen gebotenen Anstrengungen zur lokalen Umsetzung der Energiewende können und müssen solche Standorte von Windkraftanlagen frei bleiben. Zusätzliche Möglichkeiten zum Aufstellen von Windrädern sieht der BUND dagegen im Nahbereich der Blocklanddeponie.


Rückfragen:
Martin Rode, mobil 0152 2778 3448 

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