Bundesrats-Entscheidung am 29.1.: BUND warnt vor Abbau des Meeresschutzes

28. Januar 2026 | BUND, BUND Landesverband Bremen, Energiewende, Meere

BUND warnt vor folgenschwerem Abbau des Meeresschutzes und Zerstörung natürlicher Kohlenstoffspeicher durch CCS

 (pixabay.com)

  • Deutschen Küstenmeeren und Gewässern steht eine massive Industrialisierung durch das Geschäft mit CO2-Deponien (Carbon Capture and Storage, CCS) bevor.
  • Subventionen in Milliardenhöhe für CCS sind ein Irrweg. Sie bremsen den Ausstieg aus fossilen Energien und zementieren das Geschäft mit Öl und Gas.
  • Die Meere sind in einem schlechten Umweltzustand, die Verpressung von Abfall-CO2 in den Meeresboden bedeutet einen weiteren Eingriff: Die seismischen Untersuchungen und der erhöhte Schiffsverkehr verursachen über viele Jahre gravierende Lärmbelastungen von Meerestieren, insbesondere Meeressäugern und Fischen.
  • Unkontrollierbare Austritte von CO2 aus den Leitungen und Deponien können die die Versauerung des Meerwassers beschleunigen. Der Bau der Pipelines zerstört wertvolle Ökosysteme auch in Schutzgebieten.

Der Bundestag berät am 29. Januar 2026 in 2.und 3. Lesung über zwei Änderungsgesetze, zum London Protokoll und zum Hohe-See-Einbringungsgesetz. Die Gesetzentwürfe dienen jedoch nicht der Verhütung von Meeresverschmutzung, wie es laut Tagesordnung den Anschein hat. Vielmehr geht es darum, für den Transport von klimaschädlichem CO2 eine Ausnahme vom Meeresschutz zu schaffen. Zusätzlich öffnet die Gesetzesänderung die Tür für Geo-engineering, das mit gefährlichen Techno-Fixes,  keine echten Lösungen bietet.

Der BUND (Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.) lehnt in einer Stellungnahme gemeinsam mit weiteren Umweltverbänden, der Deutschen Umwelthilfe, Forum Umwelt und Entwicklung sowie Greenpeace die Gesetzesänderungen vollumfänglich ab. „Die deutschen Meere sind wertvolle Ökosysteme und unsere Verbündeten im Kampf gegen die Klimakrise. Ressourcenausbeutung, Verschmutzung und Klimakrise setzen sie schon jetzt massiv unter Druck. Trotzdem plant die Bundesregierung nun, die systematische Einbringung von zusätzlichen Abfallstoffen und die entsprechende Infrastruktur –  Terminals, Pipelines, Bohrtürme, Schiffsverkehre etc. – zu ermöglichen“, sagt Bettina Taylor vom BUND Meeresschutzbüro in Bremen. Nach Ansicht des BUND untergräbt das hoch subventionierte CCS-Geschäft den Klima- und Meeresschutz. Anstatt die deutschen Meere als Abgas-Deponie zu missbrauchen und die gigantischen Kosten dafür auch noch der Gesellschaft aufzubürden, muss die Entstehung von CO2 durch die Verbrennung von Öl und Gas vermieden werden, fordert der BUND. Die Meere und Küstenökosysteme sind wertvolle natürliche Kohlenstoffspeicher und müssen daher geschützt und nicht zerstört werden.

Bei Rückfragen:

Hintergrund

Grenzüberschreitender Transport von CO2: Mit dem KSpTG (Kohlendioxid-Speicherung-und-Transport-Gesetz) hat der Bundestag im November 2025 den kommerziellen Transport von CO2 in Deutschland grundsätzlich erlaubt. Aber der grenzüberschreitende Transport ist durch das „London Protokoll zum Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen“ weiterhin verboten. Die vorliegende Änderung des London Protokolls, mit der CO2-Abgase von dem Verbot ausgenommen werden, datiert noch aus dem Jahr 2009, als Energiekonzerne mit CCS den Kohleausstieg verhindern wollten. 

Meeresschutzgebiete im KSpTG: CO2-Deponien unter oder in der Nähe von Meeresschutzgebieten (unter Aufgabe des Mindestabstandes) können laut KSpTG §13 Abs. 1 Satz 3 genehmigt werden, wenn der Bedarf an CO2-Deponien groß genug ist. Der Leitungsbau in Schutzgebieten, so auch im UNESCO-Weltkulturerbe Wattenmeer, ist erlaubt. 

Lärmbelastung: CCS geht mit einem stark erhöhten Eintrag von Unterwasserlärm einher. Die Schallkanonen, die in regelmäßigen Abständen betätigt werden müssen, gehören zu den lautesten Geräten, die unter Wasser eingesetzt werden. Sie sind aufgrund der häufigen und extrem starken Schall-Impulse für Meerestiere extrem gefährlich, da diese dadurch stark gestresst, vertrieben oder getötet werden können.

Marines Geoengineering:  Die UN-Konvention über die biologische Vielfalt (UN CBD) hat angesichts der ökologischen, geopolitischen und sozialen Risiken und Auswirkungen bereits im Jahr 2010 ein de facto Moratorium zu klimabezogenem Geoengineering erlassen. Vor dem Hintergrund wachsender Risiken und Unsicherheiten im Zusammenhang mit Geoengineering-Vorschlägen wurde dieses Moratorium im Oktober 2024 bekräftigt. Deutschland ist als Vertragsstaat der UN CBD aufgefordert, dieses Moratorium auch umzusetzen. 

Im vorliegenden Änderungsentwurf ist die Erforschung von Methoden des marinen Geoengineerings vorgesehen. Damit wird dem zuständigen multilateralen Gremium (Londoner Übereinkommen über die Verhütung der Meeresverschmutzung durch das Einbringen von Abfällen und anderen Stoffen und London Protokoll) unzulässig vorgegriffen. Grundsätzlich muss die wissenschaftliche Erforschung der Erdsysteme und der Ozeane unabhängig von wirtschaftlichen Nutzungsinteressen gefördert und ausgebaut werden.

Links

Zu den Änderungsgesetzen: 

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