Horner Spitze: Überprüfung der offiziellen Kostenschätzung kommt zu ungünstigerem Ergebnis

03. September 2025 | Aktiv beim BUND, BUND Landesverband Bremen, Stadtnatur

Die tatsächlichen Kosten scheinen die zuvor geschätzten Kosten massiv zu übersteigen.

Demo gegen die Pläne für die Horner Spitze im April 2025. Demo gegen die Pläne für die Horner Spitze im April 2025, bei der Geschäftsführer des BUND Bremen Martin Rode gerade eine Ansprache hält.  (Jörn Behrens / BUND Bremen)

Auffällig bei öffentlichen Bauvorhaben ist, dass die tatsächlichen Kosten die zuvor geschätzten häufig massiv übersteigen. Das droht auch bei der Horner Spitze, möglicherweise in besonders krasser Art und Weise. Die von der WFB angesetzten Investitionskosten von 17,4 Mio. € zur Erschließung der Horner Spitze, öffentlich geworden im März 2024, erschienen vielen als überraschend niedrig. Dem Aktionsbündnis Rettet die Horner Spitze liegt jetzt eine fachkundige Überprüfung des zugrundeliegenden Zahlengerüstes vor.


Die verwendeten Kostenansätze basieren auf Informationen und Nachfragen bei Fachleuten aus Planungsbüros und bauenden Behörden. Außerdem wurde eine vergleichende Kostenabschätzung zur Herstellung einer bau- und weitgehend höhengleichen Bahnunterführung (technisch: Trogbauwerk) in Oberneuland – nämlich der Verlängerung der Franz-Schütte-Allee (Bau 2013 – 2016) vorgenommen- der größte Einzelposten in der Kostenkalkulation. Unter Berücksichtigung der Kostensteigerungen in den letzten zehn Jahren wären für das Oberneulander Trogbauwerk heute rd. 27 Mio. € zu veranschlagen. Das entspricht etwa dem Doppelten gegenüber den 13,5 Mio. €, mit denen die WFB bei der Horner Spitze rechnet. Gründe für den niedrigen Ansatz wie grundlegend andere Bauwerksbemessungen oder viel leichterer Baugrund sind nicht erkennbar.


Der zweite große Posten bei den Baukosten ist der Bodenaustausch. Auf 6,2 Hektar soll der natürliche Bodenhorizont bis 1.60m tief ausgebaggert und anschließend mit Sand 2.20m hoch aufgeschüttet werden. Als Kosten nimmt die WFB für insgesamt ca. 235.000 m³ mit einem Durchschnittspreis von 10 €/m³ an. Realistisch sind für Bodenabtrag/-entsorgung für 99.200 m² (62.000 m² * 1,60m Tiefe) Kosten in Höhe von 20 – 40 €/m³ je nach Bodenklasse, hier mit 20 €/m³ berechnet. Die Kosten für den Sandauftrag belaufen sich auf ca. 30 – 40 €/m³ für 136.400 m³, gerechnet mit 30 €/m³. Daraus ergibt sich ein Kostenansatz für den Bodenaustausch inklusive Zusatzkosten (entsprechend der WFB-Kostenschätzung wie Baustelleneinrichtung und Mehrwertsteuer) von 10,4 Mio.€ gegenüber den ca. 3,8 Mio.€ der WFB-Kostenschätzung.


Außerdem fehlen in der Kostenermittlung der WFB mehrere „kleinere“ Ansätze vollständig. Dazu zählen vorbereitende Studien, Fachgutachten, Planungs-/ Genehmigungsverfahren, der Kauf des Grundstücks der Gärtnerei inkl. Wohnhaus sowie nötiger Gewässerbau wie die Verlegung des Riensberger Abzugsgrabens. Das summiert sich auf mindestens 1,5 Mio. € auf.
n der Summe kommt die Überprüfung der Kosten für die Gewerbeerschließung der Horner Spitze auf 39,1 Mio. € -  statt 17,4 Mio. € bei der WFB. Alle Kostenansätze erfolgen zu heutigen Preisen (August 2025). Da das Projekt jedoch erst in ca. 5 Jahren umgesetzt werden soll, ist darüber hinaus von Preissteigerungen von mindestens 2% pro Jahr.

Das von der WFB mit der Kostenermittlung betraute Ingenieurbüro Hiller + Begemann Ingenieure GmbH (Bremen), das auch als Generalplaner für die 2. Erweiterungsstufe des Gewerbeparks Hansalinie beauftragt war, war nicht bereit, zu den erheblich unterschiedlichen Annahmen Stellung zu nehmen.


Ein weiterer sehr wichtiger Aspekt ist die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung: 
Als Nutzen veranschlagt die WFB das geschaffene Anlagevermögen durch den gesteigerten Bodenwert aufgrund der Erschließung (von 21,50 EUR/m² aktueller Bodenrichtwert auf 250 – 300 EUR/m²). Gleichzeitig aber werden zusätzlich Einnahme von 4,35 % jährlichem Erbbauzins für die Überlassung der Grundstücke an Gewerbebetriebe angesetzt. Kalkulatorisch wird der Wertzuwachs hier also doppelt berechnet.


Die Wirtschaftlichkeitsuntersuchung der WFB kommt zu dem Ergebnis, dass im besten Fall bereits 12 Jahre nach Investitionsbeginn die Gewinnschwelle (Break-even-Point) erreicht wird, im schlechtesten Fall nach 18 Jahren. Auch hier geht die WFB von Kosten von 17,4 Mio. € aus. Jedoch: In der zu Grunde liegenden Berechnung wird die einkalkulierte GRW-Förderung (Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur – Annahme 60% Zuschuss im Worst Case, 90 % im Best Case) vollständig als Förderung des Bundes bezeichnet und angesetzt. Tatsächlich handelt es sich bei der GRW-Förderung grundsätzlich um eine von Bund und Land je zur Hälfte getragene Finanzierung. Die Hälfte der Finanzmittel kommt also aus dem Bremer Landeshaushalt. Würden nur die Mittel des Bundes als echte Einnahmen angesetzt verschiebt sich die Gewinnschwelle um mehr als ein Jahrzehnt. 
Die Ermittlung der Wirtschaftlichkeit durch die WFB muss vor diesem Hintergrund als nicht tragfähig eingestuft werden.

 

 

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