„Das Weserwatt ist Rastplatz für Tausende von Zugvögeln, der wertvollste naturbelassene Rest an der ganzen Unterweser. Diese Natur zu bewahren vor Zerstörung für einen Hafenbau, dessen Notwendigkeit überhaupt nicht schlüssig begründet werden konnte, ist die Aufgabe eines Umweltverbandes“, betont der BUND-Landesgeschäftsführer Martin Rode.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat nun auch die allerletzte Klagemöglichkeit des Bremer Senats abgewiesen. Die sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde ist gescheitert. Was der Senat nach dem Verwaltungsgerichtsurteil und auch nach dem unmissverständlichen Oberverwaltungsgerichtsurteil nicht wahrhaben wollte, ist die Tatsache, dass es der OTB-Planung an einer tragfähigen Begründung fehlt. Bereits zum Zeitpunkt des Planfeststellungsbeschlusses Ende 2015 war der Windkraft-Boom in Bremerhaven vorbei. Cuxhaven hatte sich zum Zukunftshafen für Offshore-Wind gemausert. Entscheidend dafür war die dortige -Ansiedlung des Marktführers Siemens.
Unverständlich bleibt, dass die politisch Verantwortlichen partout nicht einsehen wollten, dass die Voraussetzungen für die Hafenplanung in der Wesermündung weggefallen waren. Einmal getroffene Entscheidungen werden offenbar schon wegen möglichem Gesichtsverlust nicht revidiert. Die Zeche bezahlen die Steuerzahler*innen. Das Land Bremen, die Hafengesellschaft bremenports und die BLG, die alle drei als eigenständige Prozessparteien aufgetreten sind, werden alleine für Anwälte und Gutachter Hunderttausende von Euros ausgegeben haben. Eine Baufirma wurde trotz bereits eingereichter Klage beauftragt und hat jahrelang Geld für Nichtstun bekommen, nur um bereitzustehen, sollte doch irgendwann gebaut werden. Insgesamt sind bereits viele Millionen Euro Steuergelder ausgegeben, die anderswo im Hafen oder in Bremerhaven für sinnvolle Investitionen hätten eingesetzt werden können.