BUND Landesverband Bremen

Überangebot an Parkflächen hemmt die Entwicklung der Bremer City

15. September 2011 | Mobilität

Nach Auffassung des BUND sind in der gut mit dem ÖPNV erschlossenen Bremer Innenstadt Mindestzahlen für Pkw-Stellplätze überflüssig. Deshalb fordert der BUND die Bremer Stellplatzverordnung für Kfz, die zum Jahresende ausläuft, ersatzlos abzuschaffen.

 Nur noch 17 % der Besucher kommen als Fahrer oder Beifahrer mit dem Pkw in die Bremer City, aber bereits 52% mit dem ÖPNV. Die Folge der bisherigen Regelung ist ein Überangebot an Kfz-Stellplätzen. Erkennbar ist dies an der Nichtauslastung der Bremer Parkhäuser und auch an gigantischen Asphaltwüsten um die Einkaufszentren herum, die nur ausnahmsweise voll belegt sind. Diese Bevorratung von Parkflächen führt zu unnötigem Flächenverbrauch und –versiegelung. „Für eine Belebung der Bremer City sind ein attraktives Einkaufs- und Erlebnis-Angebot sowie eine hohe Aufenthaltsqualität wesentlich wichtiger als ein Überangebot an Kfz-Stellplätzen, die auch noch attraktive Einkaufslagen blockieren“, so BUND-Geschäftsführer Martin Rode und weiter: „Berlin hat daraus bereits die Konsequenzen gezogen und die Stellplatzpflicht für Pkw aufgehoben.“
In der bisherigen Stellplatzverordnung ist geregelt, wie viele Kfz- und Fahrradstellplätze bei Neubauvorhaben zu schaffen sind, bzw. wie hoch Ablösebeträge sind, wenn sie nicht erfüllt werden kann. Läden und Geschäftshäuser müssen z.B. je 40m² Nutzfläche einen Kfz-Stellplatz schaffen. Das kann teuer werden, denn je nach Lage des Neubaus im Stadtgebiet werden pro Kfz-Stellplatz bis zu 14.300 Euro als Ablösebetrag für Investoren fällig. Können - z.B. aus städtebaulichen Gründen – keine Fahrradstellplätze geschaffen werden, kommen auf Bauherren immerhin bis zu  610 Euro pro Stellplatz als Ablösebetrag hinzu.  
Die Kosten der Schaffung von Stellplätzen werden nach der bisherigen Regelung von Investoren und Bauherren bezahlt und dann auf Mieter und Pächter von Geschäftsflächen umgelegt. Beim Bau öffentlich finanzierter Gebäude (wie z.B. sozialer Wohnungsbau) werden die Kosten durch die öffentliche Hand übernommen, obwohl dies gerade vermieden werden sollte. Verkehrsflächen werden somit auch aus Etats finanziert, die dafür nicht vorgesehen sind. Die Stellplatzpflicht erhöht unnötig die Baukosten für Gebäude und wirkt dadurch als Investitionshemmnis. Die geforderte Anzahl der Stellplätze orientiert sich nicht am wirklichen Bedarf, sondern wird durch die Mindest-Norm definiert.
„Aus Sicht des BUND kann eine Stellplatzvorschrift für Pkw in Bremen sofort entfallen. Sie sollte umgehend durch eine Satzung zur Schaffung von Fahrradabstellplätzen ersetzt werden“, so Dr. Georg Wietschorke, zuständig für Mobilität beim Bremer BUND: „Der Fahrradverkehr in Bremen ist ein Erfolgsmodell und muss unbedingt weiter gefördert werden. In der Innenstadt besteht ein hoher Bedarf an sicheren Fahrradstellplätzen, das ist allerorts sichtbar. Außerdem ist und bleibt das Fahrrad ist das umweltfreundlichste Verkehrsmittel überhaupt.“
Dafür könnten z.B. geeignete Pkw-Stellplätze umgewidmet oder nicht ausgelastete Parkhäuser genutzt werden. Vorreiter ist auch hier Berlin. In einer kommunalen Verordnung werden in der deutschen Hauptstadt nicht nur die Anzahlen der zu schaffenden Abstellmöglichkeiten für Fahrräder definiert, sondern auch Qualitätsvorgaben für die Abstellplätze gemacht.
Für Bremen fordert der BUND eine Bedarfsanalyse des Kfz-Parkraumes in der City. Derzeit gibt es in der Bremer City rund doppelt so viele Kfz-Stellplätze wie Fahrradstellplätze. Das ist angesichts des hohen Anteils des Fahrradverkehrs in Bremen (rund 25 %) und des Entwicklungspotenzials dieses umweltfreundlichen Verkehrsträgers viel zu wenig. Deshalb wäre auch eine Analyse sinnvoll, wo weitere Fahrradabstellplätze angelegt werden können.  

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