BUND Landesverband Bremen

Weservertiefung nicht rechtswidrig umsetzen!

31. Januar 2020 | Artenschutz, Bremen Nord, Mobilität, Weser und Nordsee

Heute hat der Bundestag das Maßnahmenvorbereitungsgesetz (MGvG) zur Beschleunigung von Verkehrsvorhaben beschlossen. Das Gesetz sieht vor, dass bestimmte Großprojekte künftig vom Bundestag per Gesetz beschlossen werden. Damit müssten statt der dafür vorgesehenen Fachbehörden künftig die Abgeordneten prüfen, ob die komplexen Planungsentwürfe korrekt sind. Teil des Gesetzes sind auch die Außen- und Unterweservertiefung, die vom Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverwaltungsgericht für rechtswidrig erklärt wurden. Der BUND ist entsetzt über das politische Handeln in Berlin, Niedersachsen und Bremen.

„Die Gerichte haben festgestellt, dass die Weservertiefung gegen europäisches Gewässer- und Naturschutzrecht verstößt. Statt die gerichtlich festgestellten, gravierenden Mängel zu beheben und sich dann der Überprüfung durch Öffentlichkeit und Umweltverbände zu stellen, soll die Planung nun auf juristisch höchst zweifelhaftem Wege durchgedrückt werden“, kritisiert Martin Rode, Landesgeschäftsführer des BUND Bremen. „Mit dem Gesetz sollen ganz offensichtlich die Klagerechte von Bürger*innen und Umweltverbänden ausgehebelt werden, obwohl diese durch die Aarhus-Konvention garantiert werden“  so Rode weiter. Werden Vorhaben per Gesetz genehmigt, wäre eine Klage nicht mehr möglich.

„Statt Klagerechte verfassungs- und völkerrechtswidrig auszuschalten, sollte Minister Scheuer sich lieber darum bemühen, die tatsächlichen Ursachen langwieriger Planungsprozesse anzugehen“, bemängelt Susanne Gerstner, Landesgeschäftsführerin des BUND Niedersachsen. Zeitverzögerungen entstehen derzeit vor allem durch fehlendes Personal in den Behörden, veraltete Untersuchungen der Umweltauswirkungen auf deren Grundlage keine tragfähigen Entscheidungen getroffen werden können sowie eine unzureichende oder zu späte Beteiligung der Öffentlichkeit. Dies wird durch das MGvG in keiner Weise behoben. „Mit dem beschlossenen Gesetz werden Planungsverfahren eher verlängert. Vor der Entscheidung des Gesetzes braucht es ein  Vorverfahren, das noch ausführlicher sein wird als das bisher durchgeführte Planfeststellungsverfahren. Im Anschluss muss ein Gesetzgebungsverfahren durchgeführt werden“, so Gerstner.

Um Planungsvorhaben wirksam zu beschleunigen fordert der BUND, Öffentlichkeit und Umweltverbände von Beginn an in eine ergebnisoffene Diskussion einzubeziehen, umfassende Alternativenprüfungen durchzuführen, Behörden mit mehr Fachpersonal auszustatten sowie geltendes EU-Umweltrecht konsequent anzuwenden.

 

Hintergrund:

Verzögerungen bei der Umsetzung von Infrastrukturprojekten werden in der politischen Diskussion gerne auf die Klagen von Umweltverbänden zurückgeführt. Statistisch belegt ist das indes nicht. Die tatsächliche Zahl der Verbandsklagen gegen Infrastrukturvorhaben ist äußerst gering. Nicht berücksichtigt wird zudem, dass Umweltverbände nur dann erfolgreich klagen können, wenn Umwelt- und Naturschutzrecht missachtet werden.

Die Aarhus-Konvention hat zum Ziel, die Beteiligungsrechte der Zivilgesellschaft zu stärken. Neben dem Zugang zu Umweltinformationen und der Öffentlichkeitsbeteiligung im Umweltschutz regelt sie den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten. Dadurch können Bürger*innen und Umweltverbände die Beachtung von Umweltrecht gerichtlich kontrollieren lassen.

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