Mauersegler
(Henning Kunze
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BUND Bremen)
Anlässlich des Tag des Artenschutzes am 3. März macht der BUND Bremen zu Beginn der Brutzeit auf die Wohnungsnot von Fledermäusen, Mauerseglern, Spatzen und anderen Gebäudebrütern aufmerksam. In den letzten Jahren sind beide Arten stark zurückgegangen. Im Zuge von Wärmedämmmaßnahmen an Gebäuden werden oftmals unbeabsichtigt ihre Wohnnischen und Niststätten verschlossen. Doch dafür ließe sich leicht Abhilfe schaffen, so der Umweltverband.
„Viele Tierarten in unserer unmittelbar näheren Umgebung sind im Siedlungsraum auf Wohnungssuche“, erläutert Siecke Martin vom BUND Bremen. „Fledermäuse, Mauersegler, Mehl- und Rauchschwalben, Dohlen, Hausrotschwanz und Haussperlinge sind sogenannte Kulturfolger und haben seit Jahrhunderten geeignete Ersatzquartiere an Gebäudefassaden und in Gebäuden gefunden. Aber auch hier ist der Lebensraum bedroht.“ Modernisierungen, energetische Sanierungen, Umbau- und Ausbaumaßnahmen, Abriss alter Häuser und Sauberkeitsansprüche haben die Situation erheblich verschlechtert, so dass Maßnahmen zum Schutz von Gebäudebrütern dringend erforderlich sind. Viele dieser Tiere leiden nicht nur unter dem Insektenmangel, sondern die Vögel und Fledermäuse verlieren häufig ihre Niststätten bzw. geeignete Spaltenquartiere an den sanierten Gebäuden, ohne dass ein Ersatz geschaffen wird. Der BUND appelliert daher an die Eigentümer*innen, bei Sanierungsarbeiten am Haus den gesetzlichen Schutz von Gebäudebrütern unbedingt zu beachten, Naturschutzfachleute einzubinden und Ersatzquartiere anzubringen. „Dachsanierung, Wärmedämmung und Artenschutz stehen nicht im Widerspruch, sondern lassen sich im Gegenteil sehr gut miteinander vereinbaren“, weiß die BUND-Expertin Martin. „Vogelnistkästen oder Fledermausspaltenquartiere lassen sich so in die Wärmedämmung integrieren, dass diese Ersatzmaßnahmen optisch kaum auffallen und dennoch ihre Funktion für die Tiere voll erfüllen.“ Die Kästen sollten möglichst hoch, am besten direkt unter der Traufe, angebracht werden und die Vogelkästen sollten entweder im Schatten liegen oder auf nicht sonnenexponierten Gebäudeseiten montiert werden, damit es nicht zu heiß im Kasten wird. Generell gilt bei beiden Tiergruppen der Grundsatz „viel hilft viel“. Doch damit sich auch zukünftig diese faszinierenden Tiere mitten in der Stadt beobachten lassen, müsse neben dem Brutplatzmangel auch der Rückgang der Insekten aufgehalten werden, so der BUND. Martin: „Insekten sind gerade für die Jungenaufzucht als proteinreiche Nahrung sehr wichtig. Hier kann jede*r einen kleinen Beitrag leisten, z.B. mit dem Einkauf von Biolebensmitteln von ungespritzten Äckern und mit dem Anpflanzen von heimischen Pflanzen im natürlich giftfreien Garten oder auf dem Balkon.“
Der BUND berät vor allem große Wohnungsbaugesellschaften bei notwendigen, energetischen Gebäudesanierungen und auch bei Abriss von Gebäuden. Ziel ist es immer, bestehende Quartiere zu erhalten oder einen Ersatz dafür zu schaffen, was auch gesetzlich vorgeschrieben ist. Insgesamt haben die BUND-Expert*innen bei 650 Gebäude(abschnitten) bisher 2.600 Vogelniststätten und 1.000 Fledermausquartiere ausfindig gemacht und insgesamt ca. 4.500 Ersatzmaßnahmen umgesetzt. Untersuchungen des BUND haben gezeigt, dass die Ersatzquartiere von den Tieren erfolgreich angenommen wurden und sich der Einsatz lohnt.
Weitere Infos und Info-Faltblatt
Rechtlicher Hintergrund
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind europäische Vogelarten prinzipiell als besonders oder streng zu schützende Arten eingestuft. Alle Fledermausarten gelten lt. Anhang IV der FFH-Richtlinie als streng zu schützende Arten. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 und 3 Bundesnaturschutzgesetz ist es verboten: „wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“ sowie „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören“. Das bedeutet beispielsweise, dass bei Vogelarten wie Mauersegler und Haussperling, die ihre Niststätten regelmäßig im nächsten Jahr wieder nutzen, die Nester auch außerhalb der Brutsaison geschützt sind. Von diesen Verboten kann eine Befreiung erteilt werden, die vor Baubeginn oder Abriss bei der Naturschutzbehörde beantragt werden muss. In aller Regel sind mit der Erteilung einer Befreiung Auflagen verbunden wie z.B. dass geeignete Ersatznisthilfen anzubringen sind. Straßentauben sind von dieser Regelung ausgenommen. Nichtsdestotrotz greift hier der Tierschutz beim Entfernen von Jungvögeln. Der gesetzliche Schutz der Arten und ihrer Fortpflanzungsstätten zeitigt in der Praxis kaum Erfolge, da diese Rechtslage weitgehend unbekannt ist und Gutachten zum Erhalt und Ersatz nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden. Eine Begutachtung des Gebäudes durch die Begehung eines Gerüsts ist jedoch zwingend notwendig, denn es ist praktisch unmöglich, vom Boden aus alle Niststätten an einem Gebäude ausfindig zu machen.
Bei Rückfragen: Siecke Martin, Tel. 0421 79 00243, siecke.martin(at)bund-bremen.net