BUND Landesverband Bremen

Solarstromspeicher

Wird eine Photovoltaik-Anlage mit einem Batteriespeichersystem versehen, kann der Eigenverbrauch, der sonst oft bei 25 - 40% liegt auf bis zu 60 % und mehr gesteigert werden. Dies erhöht die eigene Autarkie, entlastet die Netze stark, fördert die dezentrale Energieerzeugung und ist für das Ziel einer 100 %igen Versorgung mit erneuerbaren Energien unbedingt notwendig. 

Preise

Der Speichermarkt ist sehr stark in Bewegung, auch wenn zwischenzeitlich eine Stabilisierung eingetreten ist. Die Preise hängen von der Größe des Systems sowie etlichen weiteren Faktoren wie z.B. der Einbindung der Systeme auf der Wechsel- oder der Gleichstromseite oder der Notstromfähigkeit ab. Näheres finden Sie auf der Homepage Solar-in-Bremen

Wirtschaftlichkeit

Auch dank der Förderung über das KfW-Programm 275 ist es unter günstigen Bedingungen so, dass sich eine Photovoltaik-Anlage mit Speicher bereits heute rentabel betreiben lässt. Wer durch die Anschaffung eines Speichers die Energiewende noch stärker vorantreiben möchte, kann seinen Speicher für Stromdienstleistungen bereitstellen bzw. sich mit anderen zusammenschließen. Solche Stromdienstleistungen wie z.B. die Bereitstellung von Primärregelenergie bringen sowohl dem jeweiligen Dienstleister Vorteile als auch dem Kunden / der Kundin. So kann es sowohl für den Stromdienstleister als auch für die privaten Hausigentümer*innen zu einer win-win-Situation kommen. Mittlerweile gibt es einige Anbieter, die entsprechende Produkte anbieten. Hierzu gehören u.a. die Firmen Sonnen, Senec, Beegy, Fenecon und E3/DC. Von einer Stromflatrate bis zu Rabatten bei der Anschaffung einer firmeneigenen Batterie gibt es einige Anreize, Teil solcher "Energie-Communities" zu werden. 

Wer rein rendite-orientiert denkt, wird sich zur Zeit noch gegen einen Speicher entscheiden. Im Regelfall ist es so, dass eine PV-Anlage ohne Speicher finanziell attraktiver ist als eine mit Speicher. 

Förderung

Batterien zur Speicherung von Solarstrom werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in dem Programm „275 Erneuerbare Energien - Speicher „gefördert. Mit Speichern kann der Eigenverbrauch auf bis zu 60 Prozent und mehr gesteigert werden. Die Förderung kann bei der Nachrüstung von PV-Anlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurden und bei neuen PV-Anlagen mit einer maximalen Leistung von 30 kWp in Anspruch genommen werden. Die KfW bietet einen zinsgünstigen Kredit und dazu einen Tilgungszuschuss des Batteriesystems an. Die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach dem Zeitpunkt, zu dem der Antrag gestellt wird, Näheres s. Solar-in-Bremen. Am 31.12.2018 endet das Programm.

Wichtig zu wissen: Bei Inanspruchnahme des Förderprogrammes verpflichtet man sich, die maximale Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage auf maximal 50% der installierten Leistung der Photovoltaikanlage dauerhaft für die gesamte Lebensdauer der Anlage, mind. aber 20 Jahre, zu begrenzen. Somit gilt diese Begrenzung auch auf einen eventuellen Weiterbetrieb der Photovoltaikanlage nach Außerbetriebnahme des Speichersystems. Es wird mit Kosten von maximal 2.000 (bei Neuinstallation) bzw. maximal 2.200 Euro (bei Nachrüstung) für einen Batteriespeicher pro kWp-Leistung gerechnet. Gefördert wird ausschließlich der Speicher, nicht die PV-Anlage selbst. Mit dem Tilgungszuschussrechner der KfW kann die Höhe des Zuschusses leicht ermittelt werden.

Antragstellung

Der Antrag hierfür ist über die Hausbank zu stellen und muss vor der Installation der Anlage gestellt werden. Zwingende Voraussetzung für den Erhalt des Tilgungszuschusses ist die Aufnahme eines Kredits. Die Kredithöhe muss mindestens der Höhe des errechneten Zuschusses entsprechen. Eine weitere Bedingung für die Förderung ist, dass der Solarstromspeicher in Deutschland installiert und mindestens 5 Jahre lang betrieben wird. Wenn die maximale Fördersumme für das Jahr erreicht ist, wird das Förderprogramm bis zum Jahresende gestoppt.

Förderfähig sind nur Batteriespeichersysteme, bei denen für die Batterien eine Zeitwertersatzgarantie für einen Zeitraum von 10 Jahren vorliegt. Das heißt, bei Defekt der Batterien wird der Zeitwert der Batterien ersetzt. Diese Zeitwertersatzgarantie ist vom Händler/Hersteller dem Käufer des Batteriesystems gegenüber zu garantieren oder über eine geeignete Versicherungslösung, deren Kosten der Händler/Hersteller trägt, zu gewährleisten. Eine weitere Bedingung ist, dass der Solarstromspeicher in Deutschland installiert und mindestens 5 Jahre lang betrieben wird. Zudem verpflichtet man sich, die max. Leistungsabgabe der Photovoltaikanlage auf höchstens 50% der installierten Leistung der PV-Anlage dauerhaft für die gesamte Lebensdauer der Anlage, mind. aber 20 Jahre, zu begrenzen. Näheres zu den Förder- und Antragsbedingungen finden Sie hier.

Art der Batterie

In Frage kommen vor allem Lithium-Ionen-Akkus oder Blei-Säure-Akkus mit einem Batteriemanagementsystem und integriertem Wechselrichter. Da ein deutlicher Preisrutsch stattgefunden hat, werden fast ausschließlich Lithium-Ionen-Akkus verkauft. Diese sind leichter, kleiner und haben eine höhere Ladezyklusanzahl d.h. sie können öfter be- und entladen werden. Unter optimalen Bedingungen kann für den 20-jährigen Betrieb einer PV-Anlage eine Batterie reichen. Bei Blei-Akkus muss mit zwei bis drei Batterien gerechnet werden. Daher ist der Preis pro gespeicherte Kilowattstunde bei beiden Systemen – trotz des etwas höheren Anschaffungspreises für Lithium-Ionen-Akkus – oft ähnlich. Problematisch ist bei Lithium-Ionen-Akkus, dass es hier im Gegensatz zu Blei-Säure-Akkus noch kein ausgereiftes Recyclingsystem gibt. Die Preise sind in den letzten Jahren sehr stark gesunken und vermutlich auch weiterhin fallen. 

 

 

BUND-Bestellkorb