BUND Landesverband Bremen

Was macht Bäume wertvoll?

Osterdeich Osterdeich  (Gunnar Oertel / BUND Bremen)

Baumart, Alter und Wuchssituation prägen den Wert eines Stadtbaumes. Eiche, Buche, Linde und Kastanie sind die besonders charakteristischen Baumarten, auch Eschen, Ahorn und Platanen prägen das grüne Stadtbild. Die genannten Baumarten haben überwiegend eine hohe tierökologische Bedeutung: Allein an der Eiche leben ca. 1200 verschiedene Tierarten und finden dort Brutplatz, Nahrung, Unterschlupf.

Obstbäume beleben traditionell Bremer Haus-Quartiere und Kleingärten – in hohem Alter sind sie von besonderem Wert für den Gartenrotschwanz, den Charaktervogel der Bremer Parzellengebiete.

Der Wert eines Baumes nimmt grundsätzlich mit seinem Alter zu. Deshalb gehören Altbäume ins Zentrum des Baumschutzes und sind ökologische Ankerpunkte einer fachlich fundierten Grünplanung. Gerade auch im hohem Alter sind Bäume besonders: Totholz bietet Lebensraum für seltene Arten wie den europaweit geschützten Eremiten, einem im Holzmulm lebenden Käfer.

Wertvolle Baumstandorte gibt es vor allem dort, wo die Bäume in großen Privatgärten oder Grünanlagen stehen, gut geschützt vor den vielfältigen Belastungen, denen beispielsweise Straßenbäume ausgesetzt sind. Die Parkanlagen in Oberneuland wie Höpkensruh und Ikens Park vereinen alle wertgebenden Aspekte in herausragender Weise. Zahlreiche alte Eichen und Buchen prägen diese Parks, die mit ihrem Struktur- und Totholzreichtum eine herausragende Bedeutung für die Tierwelt haben. Sie sind Teil des FFH-Gebiets ‚Parks in Oberneuland‘ und stehen somit unter europäischem Schutz! 

Stadtbäume sind zahlreichen Belastungen ausgesetzt

Bodenverdichtungen im Wuchsbereich, Bautätigkeit in der näheren Umgebung, Grundwasserabsenkungen, Trockenstress, Streusalzeinwirkungen – die Belastungen im städtischen Raum sind vielerorts enorm. Der Klimawandel verstärkt den Druck: Steigende Temperaturen machen den heimischen Baumarten zu schaffen und begünstigen die Ausbreitung bisher unbekannter Schädlinge.
Die heutige Belastungssituation macht den vorhandenen Altbaumbestand noch wertvoller! Niemand weiß, welche Qualitäten heute vorgenommene Ersatzpflanzungen unter diesen Vorzeichen in Jahrzehnten erreichen. Zudem gewinnen intakte Baumstandorte in öffentlichen Grünanlagen und Privatgärten an zusätzlichem Wert.
 

Wirksamer Baumschutz ist vordringlich!

Baumschutz ist mehr als Stammschutz. Der Kronenbereich ist tabu für jegliche Eingriffe und Belastungen. Der Schutzbereich sollte allerdings einige Meter über den Kronenbereich hinausreichen, nicht zuletzt bei den empfindlichen Altbäumen.
Die Bremische Baumschutzverordnung bildet die Grundlage des Baumschutzes. Sie entfaltet allerdings nur hinreichend Wirkung bei konsequenter Anwendung. Und sie bedarf der Ergänzung durch Festsetzungen zum Baumerhalt in Bebauungsplänen und Auflagen im Baugenehmigungsverfahren. Auf Baustellen sind schließlich umfangreiche Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Der BUND  Bremen hat hierzu Handlungsvorschläge mit der Expertise ‚Baumschutz in Baugebieten verbessern’ [PDF] vorgelegt.
 

Bremen ist eine grüne Stadt – aber nicht überall!

Die Grünausstattung der Bremer Stadtteile weist gravierende Unterschiede auf: Oberneuland und Schwachhausen etwa zeichnen sich durch zahlreiche wertvolle Altbaumbestände aus, in der Neustadt, Sebaldsbrück oder dem Steintor haben Altbäume Seltenheitswert. Umso wertvoller sind dort die wenigen alten Bäume wie beispielsweise im Bereich des geplanten Hulsbergviertels. Der BUND fordert, die Grünausstattung in den unterversorgten Stadtteilen deutlich zu verbessern. Dies hat aus Sicht des BUND auch bei Umsetzung des Landschaftsprogramms Vorrang. 

Aktuell und Wichtig

Bauen nur mit Grün Bauen nur mit Grün  (BUND Bremen)

  • Bauen und Stadt gehören zusammen – Baum und Stadt aber auch!
  • Bei Bauvoranfragen bzw. Bauanträgen ist eine Grüninventur der potentiellen Baubereiche zu Beginn des Planungsprozesses verbindlich vorzuschreiben. Auch bei städtebaulichen Wettbewerben sind Aspekte des Stadtgrüns ein wichtiger Aspekt der Wettbewerbsausschreibung.
  • In Bebauungsplänen ist der Baumerhalt durch wirksame Festsetzungen auszuweiten.
  • Im Baugenehmigungsverfahren muss die Verantwortung für das Stadtgrün bei der zuständigen Verwaltung und darf nicht Privaten überlassen bleiben.
  • In Bauanträgen sind der vorhandene Baumbestand sowie die Baustelleneinrichtungsflächen vollständig darzustellen.
  • Wirksamer Baumschutz bei Bauvorhaben ist auch dadurch zu stärken, dass Bauunternehmen vor Baubeginn einen dem Wert der zu erhaltenden Bäume angemessenen Geldbetrag hinterlegen. Dieser Betrag wird zurückgezahlt, wenn der Baumbestand die Bauphase schadlos überstanden hat.

Altbäume sind Bremens grünes Kapital

Fällgenehmigungen für die nach Baumschutzverordnung geschützten Altbäume darf es zukünftig nur noch in Ausnahmen geben. Der öklogische und stadtgestalterische Wert von Altbäumen ist besser zu vermitteln.  

Verkehrssicherung darf nicht zum Totengräber des Baumschutzes werden

Seit Jahren wächst die Zahl älterer Bäume, die gefällt werden, weil sie -vermeintlich- eine Gefahr für Passanten darstellen. Was im Bereich von Wegen und Straßen einleuchtet, wird in Parks und Grünanlagen fragwürdig. Wir fordern für wertvolle Altbaumareale die Umlegung bzw. Sperrung kritischer Wegeabschnitte. Hypothetische Risiken an kaum genutzten Wegen oder sogar abseits von Wegen rechtfertigen nicht die Fällung großer alter Bäume. Vom Bremer Umweltsenator erwarten wir eine Initiative auf Bundesebene zu den rechtlichen Rahmensetzungen.

Rechtliches zum Baumschutz

Die Bremer Baumschutzverordnung (2009) enthält die wichtigsten rechtlichen Bestimmungen zum Baumschutz. Die Verordnung ist ebenso wie die Bremer Baumschutzfibel auf der homepage des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr zu finden.

Was tun, wenn Bäume gefällt werden sollen?

Wenn Sie von bevorstehenden Fällungen größerer Bäume hören, sollten Sie sich zeitnah an die Baumschutzbeauftragten bei der senatorischen Behörde wenden. Dort gibt es Ansprechpartner*innen für jeden Stadtteil. Die aktuelle Kontaktliste finden Sie auf der Seite der Naturschutzbehörde.

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