BUND Landesverband Bremen

Müll im Meer - Was können Kommunen tun?

Knotenpunkt plastikfreie Küste

Kontaktstelle für aktivierte Kommunen an der Küste

Im Projekt werden küstenweit Kommunen beraten wie sie das Plastikmüllaufkommen durch kommunale Vorgaben verringern können. Hierfür werden Best Practice Beispiele gesammelt und dokumentiert, Akteur*innen verknüpft und Veranstaltungen organisiert. Die Arbeit ist eng mit den Aktivitäten der Unterarbeitsgruppe „Kommunale Vorgaben“ (UAG kv), der Arbeitsgruppe landbasierte Einträge, des Runden Tisch Meeresmüll verzahnt.

Beispiele für kommunale Maßnahmen sind die Anpassung kommunaler Satzungen, wie ein in den Genehmigungs- und Nutzungsauflagen enthaltenes Mehrweggebot oder Auflagen für die Müllentsorgung. Darüber hinaus können die kommunalen Müllentsorgungssysteme angepasst oder Littering durch Bußgelder eingedämmt werden. Auch die Sensibilisierung der Öffentlichkeit und das Schaffen von Anreizen durch die Auszeichnung plastikbewusster Betriebe kann durch Kommunen gefördert werden. Zum Beispiel sollten bei Festen und Events an der Küste Mehrweg- und Pfandsysteme nach Möglichkeit bindend sein.

Insbesondere für in der Meeresumwelt häufige Müllteile sowie relevante Problemfälle wurden in der UAG kV Best-Practice-Beispiele recherchiert und bei Kommunen abgefragt. Das Dokument "Handlungsoptionen für Kommunen zur Reduktion des Plastikmüllaufkommens: Sammlung von Best-Practice-Beispielen" fasst die Ergebnisse zusammen. Außerdem wurden in der Kontaktstelle und in der UAG kV die rechtlichen Ansatzmöglichkeiten recherchiert und in einem weiteren Dokument mit dem Titel "Handlungsoptionen für Kommunen zur Reduktion des Plastikmüllaufkommens: Kommunale Regelungsmöglichkeiten" zusammengefasst.

Ansprechpartnerin

Dr. Dorothea Seeger

Kontaktstelle Knotenpunkt plastikfreie Küste
E-Mail schreiben Tel.: 0421 79 00 233

Gefördert von

Die EU-Einwegkunststoff-Richtlinie und was sie für Kommunen bedeutet

Im Juli 2019 ist die „EU-Richtlinie zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt“ (2019/901/EU) (im Folgenden: EU-Einwegkunststoff-Richtlinie) in Kraft getreten. Die Richtlinie hat das Ziel, die Verwendung von Einwegkunststoffartikeln zu reduzieren, langfristig eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu fördern und so auch die Vermüllung der Meere zu reduzieren.

Auch in Deutschland wird das Problem der Vermüllung an Nord- und Ostsee deutlich sichtbar. Sie verursacht unter anderem hohe Kosten für die Reinigung der Strände und wirkt sich negativ auf den Tourismus aus. Ein Stoffkreislauf für Kunststoffe wäre dringend notwendig, um die Auswirkungen auf die Natur zu verringern. Darüber hinaus muss die Nutzung von Ressourcen auch insgesamt stark reduziert werden, um Energie und damit Treibhausgasemissionen einzusparen.

Die proaktive Umsetzung der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie in deutschen Kommunen bietet einen klaren Ansatzpunkt zum Handeln. Es sollten nicht nur Vorgaben erfüllt, sondern direkte Maßnahmen abgeleitet werden.

Diese Infobroschüre soll Kommunen bei der Umsetzung der EU-Einwegkunststoff-Richtlinie unterstützen und zeigt bereits bewährte Lösungsstrategien für die kommunale Praxis auf.
 

Meeresmüll - Verringerung des Plastikmüllaufkommens an der Nordsee durch kommunale Vorgaben

Referent*innen der Veranstaltung

Veranstaltungsdokumentation  

Am 24. November 2017 kamen auf Einladung des BUND rund 30 Vertreter*innen aus Politik und Verwaltung, Kommunen, Tourismus, Abfallwirtschaft und Natur- und Umweltschutz in Bremen zusammen, um gemeinsam über kommunale Möglichkeiten der Abfallvermeidung an der deutschen Nordseeküste zu diskutieren und sich auszutauschen. Die Veranstaltung fand im Rahmen der Aktivitäten der Unterarbeitsgruppe „Reduzierung des Plastikmüllaufkommens durch kommunale Vorgaben“ des Runden Tisches Meeresmüll unter der Federführung des Bundesumweltministeriums, des niedersächsischen Umweltministeriums und dem Umweltbundesamt statt. Organisiert wurde die Veranstaltung vom BUND-Meeresschutzbüro mit dem Kontaktbüro "Knotenpunkt Plastikfreie Küste".

Nach einführenden Vorträgen zum Thema Meeresmüll, internationalen und nationalen Abkommen, dem Kreislaufwirtschaftsgesetz ging es auch um den rechtlichen Spielraum von Kommunen. Desweiteren wurden Praxisbeispiele von Föhr und Borkum vorgestellt.

In einer interaktiven Phase wurden in Kleingruppen gute Ideen zur Plastikmüllreduktion gesammelt, es wurde sich über Hürden bei der Umsetzung von Maßnahmen ausgetauscht und nächste mögliche Schritte wurden diskutiert.

Eine Podiumsdiskussion schloss die Veranstaltung ab.

Eine Dokumentation der Ergebnisse der Gruppenarbeit sind auf Anfrage per Email erhältlich.

Eine ähnliche Veranstaltung mit dem Fokus auf die Ostsee fand am 7. September 2017 in Rostock-Warnemünde statt.

Die Vorträge können hier heruntergeladen werden.

Dr. Dorothea Seeger (BUND-Meeresschutzbüro)

Begrüßung und thematische Einführung

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Stefanie Werner (Umweltbundesamt)

Müll im Meer – die EU-Meeres-strategie-Rahmenrichtlinie, der OSPAR-Aktionsplan und der Runde Tisch Meeresmüll

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Helmut Schmitz (Der Grüne Punkt)

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und die EU-Kunststoff-strategie

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Dr. Aleke Stöfen-O'Brien (Umweltbundesamt)

Rechtliche Grundlagen: kommunaler und ordnungs-rechtlicher Spielraum von Kommunen

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Angela Ottmann (BUND-Inselgruppe Föhr)

„Plastikfrei wird Trend“ auf der Insel Föhr

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Jens Albrecht (Stadt Borkum)

Vergangenheit und Gegenwart von Abfallvermeidung am Beispiel der Insel Borkum

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